Prozess wegen des Mordes an einem Deutschen

    Prozess wegen des Mordes an einem Deutschen

    Am 18. September 2015 wird der Prozess wegen des Mordes an meinem Vater, der seit den 90iger Jahren seinen Ruhestand in Diani Beach verbrachte, fortgesetzt und vielleicht zu einem Ende gebracht. Der Tod trat höchstwahrscheinlich am Abend des 20. Juli 2013 ein.

    Der Tote wurde am Morgen des 22. Juli 2013 tot im Bett mit schweren Kopfverletzungen aufgefunden. Der Tote war an Händen und Füßen ans Bett gefesselt.

    Im Dezember 2013 wurden zwei Tatverdächtige verhaftet. Sie wurden des Mordes angeklagt. Seitdem läuft das Verfahren am High Court in Mombasa. Die Angeklagten sind seit Dezember 2013 in Haft,
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    Case CRC Rep vs ..., 18. September 2015, 9 Uhr morgens oder später.

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    @Dieter
    Hoffentlich können die wahren Täter bestraft werden für das Verbrechen und auch als Abschreckung für andere. Und auch für Dich hat die Qual dieses fast unendlichen Prozesses dann einen Abschluss. Ich hoffe, dass auch die deutsche Botschaft den Prozess mitverfolgt, als quasi Ueberwawachung der kenianischen Justiz und auch als moralischer Unterstützung für Dich, im Sinne, dass es dem deutschen Staat nicht egal ist, wenn ein Mitbürger ermordet wird.
    @jimbo
    Ich bin hochgradig pessimistisch. Es ist für mich auch keine Qual (mein Vater wird sowieso nicht mehr lebendig davon), sondern einfach nur noch ärgerlich, dass die Tat höchstwahrscheinlich nicht aufgeklärt wird und dass eine Ursache dafür sein dürfte, dass die Ermittlungen der kenianischen Polizei unmittelbar nach der Tat doch recht unvollkommen gewesen sein dürften (das befürchte ich jedenfalls). Die Botschaft hat mir nur ganz am Anfang mehr oder weniger moralische Unterstützung geboten. Später sagten sie dann, sie seien keine Ermittlungsbehörde, wenn ich den Fall weiterverfolgen wollte, müsste ich auf eigene Kosten einen kenianschen Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen. Das habe ich gemacht, meine Anwältin kann aber auch nicht viel machen.

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    @Dieter
    Eigentlich wäre CSI die einfachste und sicherste Ermittlungsmethode, um die Täter zu überführen: DNA und/oder Fingerabdrücke. Ich gehe davon aus, dass die kenianische Polizei nicht über die Mittel und Fähigkeit verfügt, solche kriminaltechnische Untersuchungen durchzuführen. Somit bleiben Zeugenaussagen und Indizien, um die Täter zu überführen. Die Polizei hat 2 Frauen in Verdacht, die zuletzt mit Deinem Vater gesehen wurden. Ein Indiz wären nun Zeugen, die die Frauen im Haus oder in der Nähe des Hauses Deines Vaters gesehen hätten, im Zeitpunkt seines Todes.
    Häufig machen sich die Täter auch verdächtig, bzw. Indiz, weil sie gestohlene Gegenstände des Opfers verkaufen bzw. sie diese daheim aufbewahren. Auch weil sie Geld verprassen und die Herkunft dieses Geldes nicht nachgewiesen werden kann. Oft betrinken sich die Täter in Bars und belügen die Umstehenden über die Herkunft des Geldes. Alles
    Wasser auf die Mühlen der Ermittlungsbehörden, da sich die Täter dann in Widersprüche verwickeln.
    Ich hoffe und vermute, dass die Staatsanwaltschaft über solche Indizien verfügt, denn ansonsten, wäre ein Strafprozess sinnlos. Denn allein die Tatsache, dass die Frauen vor über 24 Std. vor seinem Tode mit Deinem Vater gesehen wurden, und die Frauen schon vorher anscheinend einen anderen Mann (den Ex-Freund) ausgeraubt haben, reicht nicht für eine Verurteilung.

    Wegen den Bemühungen des deutschen (generell europäischen) Konsulates, eigentlich ein Armutszeugnis, denn eine effiziente und korrekte Anwendung der Rechtspflege ist wichtig für die Sicherheit der Bevölkerung und auch der ausländischen Residenten und Touristen. In den letzten Jahren sind doch einige europäische Residenten an der Küste ermordet worden. Somit ist es schon relevant, dass die kenianischen Ermittlungsbehörden "ermuntert" werden aktiv zu werden, um die Täter zu fassen. Dies ist schliesslich auch Prävention zum Schutze der eigenen Staatsbürgern.
    Wenn das Konsulat bei einem Sterbefall eine Obduktion auf Kosten der Hinterlassenen verlangt, dann soll sich das Konsulat auch ein bisschen kümmern, dass in einem Mordfall, alles getan wird, um die Täter zu fassen.

    Dass unsere Behörden das können, ist ersichtlich, wenn ein Prominenter Opfer wird, dann werden alle Hebel in Bewegung gesetzt und Geld spielt keine Rolle ebenso die Rechtslage ist wurst.
    Es ist traurig, aber Jimbo und Twigga1 haben wahrscheinlich beide recht. Die Polizei vermutete Mord und nicht Tod infolge von Unfall, Krankheit oder Selbstmord, also immerhin etwas.

    Die kenianischen Behörden haben also ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes eingeleiter und eine Autopsie durchführen lassen, der Arzt hat meines Wissens als Todesursache Herz-Lungen-Stillstand infolge subarachnoider Blutungen in Verbindung mit einem - möglicherweise - durch einen Schlag mit einen stumpfen Gegenstand herbeigeführten Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert.

    Im Autopsiebericht steht allerdings auch, dass mein Vater mit Händen und Füßen ans Bett gefesselt und mit einer Verletzung am Hinterkopf aufgefunden wurde. Außerdem sollen dem Gericht Fotos des Tatortes und der Autopsie vorgelegt worden sein. Da müssten auch noch weitere Verletzungen drauf zu sehen sein, denn soweit ich mich erinnere, hatte ich auch auf seinem Gesicht Verletzungen gesehen.

    Immerhin haben die kenianischen Behörden hier wenigstens nicht verschwiegen, dass es sich um einen Mord handelt und versuchen ihn aufzuklären. Der Polizist, der den Fall jetzt bearbeitet - er ist die soundsovielte Ablösung- scheint sich auch ernsthaft Mühe zu geben. Nur was soll er machen, wenn er mit dem Material, das er von seinen Kollegen bekommen hat, nicht richtig arbeiten kann.

    Bei der Kriminalpolizei in Deutschland hatte ich 2013 nach meiner Rückkehr nach Deutschland Anzeige erstattet- weil für mich grundsätzlich auch deutsche Staatsbürger als Täter in Frage kommen- woraufhin Polizei und Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Über mein Wissen und meine Erlebnisse im Zusammenhang mit dem Tod meines Vaters wurden sie von mir ausführlich informiert. Nur ist mein Wissen fast alles aus zweiter Hand und damit für die Beweisführung kaum zu gebrauchen. Da die kenianische Polizei und Justiz bisher ausschließlich gegen kenianische Verdächtige ermitteln, wurde das Verfahren der Staatsanwaltschaft in Deutschland eingestellt. Allerdings hat mich die Staatsanwaltschaft in Deutschland inzwischen gefragt, ob denn inzwischen ein Urteil vorläge und sie vielleicht von mir eine Kopie des Urteils zugeschickt bekommen könnten. Die möchten die Sache natürlich auch gerne vom Tisch haben.

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    Die Polizei hier will und kann nicht arbeiten. Lieber nur immer abkassieren und sich nicht bewegen muessen. Schon gar nicht wegen einem Mzungu und solange Geld fliesst wird Gericht immer verschoben und der Anwalt kassiert auch mit.
    Selbst wenn man ihnen Angaben und Hinweise auf Taeterschaft gibt, zucken sie nur mit den Achseln und bekommen im gleichen Moment Hunger, in der Hoffnung es fliesst was rueber.
    Die Moeglichkeit, dass selbst die Zeugen fuers nicht erscheinen bezahlt wurden, ist icht ausgeschlossen, Somit fliesst wieder mehr Geld. Bitte vergleicht Kenya nicht mit europaeischen Regeln und Rechten. Hier werden alle Gesetze umgangen, dass einizge um was es hier immmer geht, ist nur Geld. Es ist krankhaft, selbst ich verzweifle teilweise daran.
    Meine Anwältin hat mir heute geschrieben, dass der Richter wohl versetzt würde und der der neue Richter den Prozess wohl erst einmal reorganisieren muss und herausfinden muss, wie noch nicht vor Gericht befragte Zeugen aufzufinden sind. Sie als meine Anwältin könne ja eigentlich den Prozessverlauf nur beobachten und mir mitteilen, was passiert sei. Auf den eigentlichen Verlauf des Strafprozesses, das Gericht, den Staatsanwalt , die Polizei, die Zeugen - die ja alle nach zwei Jahren schwer aufzufiinden sein dürften - habe sie ja keinen Einfluss. Es müsse auch mit den dem Gericht bereits vorgelegten Beweisen gearbeitet werden. DerTermin am 18. September 2015 war wohl ein ein Mentioning (eine Erwähnung) und kein Hearing ( eine Anhörung/Verhandlung) und am 1. Oktober 2015 wird es auch nur ein Mentioning sein. Ein Mentioning zu besuchen, hat keinen Sinn, auch nicht für meine Anwältin, nur der Besuch eines Hearings macht Sinn. Wann das nächste Hearing ist, wird sie mir mitteilen. Das Verfahren könne sich noch was hinziehen, würde aber irgendwann mal zu einem Ende kommen.
    Dieter schreibt in seinem Post vom 13. Sept. 2015, dass 2 Tatverdächtigte (die 2 Frauen) seit Dezember 2013 bis dato in Haft sind. Ist doch ein Anzeichen, dass die Behörden den Fall Ernst nehmen und grosse Gewissheit haben, die Täter gefasst zu haben. Bin gespannt, aufgrund welcher Beweise/Indizien sie die Angeklagten überführen wollen.
    Dieter schrieb in einem vorigen Post, dass der Ex-Freund einer der Angeklagten behauptete, er sei von ihr auch ausgeraubt worden. So macht es den Anschein, dass mindestens eine der Angeklagten kein unbeschriebenes Blatt bei der Polizei ist.
    Hi Dieter wie ich schon sagte da kommt nichts bei rum ,leider. Da ist schon Methode mit in der Länge ziehen damit du aufgibst. Man sieht es nicht gern in Kenya wenn ein Weißer ermordet wird.
    Schlecht für den Ruf ,ah welchen Ruf!!! :lol:
    Der war gut.....
    Wer kann sich noch an die Story mit dem Engländer vor Jahren erinnern seine Tochter wurde ermordet im Busch gefunden. Hat der ein Aufwand betrieben
    mit Scotland Yard und alles drum und dran über Jahre was kam raus nix.
    Die D*********n sind nicht doof.
    Schönen Tag noch Twigga
    Habe einen neuen Anwalt mit meiner Vertretung beauftragt. Am 1. Oktober war wohl doch ein Hearing, aber die Zeugen sind wieder nicht erschienen. Am 27. Oktober soll ein neues Hearing stattfinden, zudem die Zeugen erneut geladen werden sollen. Die Infos, die ich von der Emailadresse meiner bisherigen Anwältin erhalten hatte, sind anscheinend nicht ganz korrekt gewesen.
    Das Hearing wurde verschoben, weil - Überraschung - die als Zeugen geladenen Polizisten wieder nicht erschienen sind. Sie sollen sich in einer sehr abgelegenen Gegend von Kenia aufhalten, wo sie nur schwer per Internet oder Mobiltelefon errichbar seien. Die jetzt mit dem Fall befassten Ermittler der Polizei seien nochmal mit Nachdruck daraufhingewiesen worden, bitte dafür zu sorgen, dass die Zeugen beim Hearing am 12. November erscheinen. Laut Prozessbeobachtern ist mein neuer Anwalt in solchen Dingen sehr viel aktiver als sein Vorgängerin.
    Ursprünglich geplant :Nächstes Hearing 26. November 2015.

    Da der Papst Kenia besuchte, war am 26. November 2015 ein Feiertag und kein Hearing. Das Hearing wurde als wieder verschoben. Am 07. Dezember 2015 wollte mein Anwaltwohl vor Gericht einen Termin festlegen, ich hatte das so missverstanden, dass an diesem Tage ein Hearing sein. Da sich mein Anwalt mir bis jetzt keinen neuen Termin mitgeteilt hat, wird sich die Sache wohl noch was hinziehen,

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    Viel Kraft beim Verarbeiten und den Glauben daran das die Schuldigen das Bekommen was sie Verdient haben.
    Leider kann niemand die Zeit zurückdrehen und alles Ungeschehen machen.
    Aber vielleicht denkst du auch öfters an Schöne Momente die Ihr beide früher zusammen verbracht habt und du kannst mit einem Lächeln daran Kraft finden.

    Alles Liebe und auch für Dich ein Gutes neues Jahr.

    Werner