Hallo zusammen,
meine Geschichte ist ja bekannt. Ich unterstütze meine Tochter Nathalia (10) und die Mutter mit ca. 5 T€ p.a.
Davon gehen ca. 2,5 T€ an die Schule und ca. 2,5 T€ für den Unterhalt (wohnen, leben und essen).
Wie schon beschrieben, kann ich davon lediglich den Kinder-Freibetrag von 1.920 € (gültig für Kenia) steuerlich
geltend machen, was sich mit ca. 400-500 € Steuer-Rückerstattung niederschlägt.
Ich habe nun von einem Steuerberater erfahren, sollte ich der deutschen Steuerbehörde eine Unterhalts- /
Bedürftigkeitsbescheinigung (Formular liegt mir vor) vorlegen, so kann ich die tatsächlich bezahlten Kosten
steuerlich geltend machen und die Rückerstattung würde sich auf ca. 1.800 € erhöhen. Das wäre ja schon ein
beträchlich anteiliger Betrag meiner tatsächlichen Kosten.
Vielleicht sind "Betroffene" im Forum die in der Sache bereits Erfahrungen gesammelt haben bzw. dies praktizieren???
Es müsste doch Forumsteilnehmer geben, die ihr in Kenia lebendes Kind finanziell unterstützen!!!
Durch welche Behörde in Kenia wird diese "Unterhalts- /Bedürftigkeitsbescheinigung" erstellt???
Hat da jemand bereits Erfahrungen ????
Auch das Schulgeld kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Nur wenn die Tochter in eine deutsche Schule geht.
Nur, ich kenne keine deutsche Schule in Mombasa. Meine Tochter geht in die Swaminaryan Academy MBA.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße aus Stuttgart.
frabe21
meine Geschichte ist ja bekannt. Ich unterstütze meine Tochter Nathalia (10) und die Mutter mit ca. 5 T€ p.a.
Davon gehen ca. 2,5 T€ an die Schule und ca. 2,5 T€ für den Unterhalt (wohnen, leben und essen).
Wie schon beschrieben, kann ich davon lediglich den Kinder-Freibetrag von 1.920 € (gültig für Kenia) steuerlich
geltend machen, was sich mit ca. 400-500 € Steuer-Rückerstattung niederschlägt.
Ich habe nun von einem Steuerberater erfahren, sollte ich der deutschen Steuerbehörde eine Unterhalts- /
Bedürftigkeitsbescheinigung (Formular liegt mir vor) vorlegen, so kann ich die tatsächlich bezahlten Kosten
steuerlich geltend machen und die Rückerstattung würde sich auf ca. 1.800 € erhöhen. Das wäre ja schon ein
beträchlich anteiliger Betrag meiner tatsächlichen Kosten.
Vielleicht sind "Betroffene" im Forum die in der Sache bereits Erfahrungen gesammelt haben bzw. dies praktizieren???
Es müsste doch Forumsteilnehmer geben, die ihr in Kenia lebendes Kind finanziell unterstützen!!!
Durch welche Behörde in Kenia wird diese "Unterhalts- /Bedürftigkeitsbescheinigung" erstellt???
Hat da jemand bereits Erfahrungen ????
Auch das Schulgeld kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Nur wenn die Tochter in eine deutsche Schule geht.
Nur, ich kenne keine deutsche Schule in Mombasa. Meine Tochter geht in die Swaminaryan Academy MBA.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße aus Stuttgart.
frabe21