Hallo,
eine befreundete Kenianerin hat die deutsche Nationalität. Vor einem Jahr hat sie einen Kenianer geheiratet, der eine befristete Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis hat.
Er war nicht verheiratet, hat zwei Kinder in Kenia, die er gerne kommen lassen will.
Aus meiner eigenen Erfahrung habe ich ihnen geraten das alleinige Sorgerecht zu beantragen, worin die Kindesmutter sicher zustimmen wird.
Reisepässe haben die Kinder schon. Danach wären Visa zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Habe ich etwas vergessen?
eine befreundete Kenianerin hat die deutsche Nationalität. Vor einem Jahr hat sie einen Kenianer geheiratet, der eine befristete Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis hat.
Er war nicht verheiratet, hat zwei Kinder in Kenia, die er gerne kommen lassen will.
Aus meiner eigenen Erfahrung habe ich ihnen geraten das alleinige Sorgerecht zu beantragen, worin die Kindesmutter sicher zustimmen wird.
Reisepässe haben die Kinder schon. Danach wären Visa zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Habe ich etwas vergessen?