Tipps für Remonstrationsschreiben aufgrund Ablehnung wegen "Rückkehrprognose"?

    Tipps für Remonstrationsschreiben aufgrund Ablehnung wegen "Rückkehrprognose"?

    Hallo und einen schönen Gruß an Alle hier im Forum,

    ich habe mich gestern hier angemeldet, um etwas mehr über die Problematik mit der Ausstellung eines Visums für in Kenia lebende Personen zu erfahren.
    In meinem Fall ist es so, dass ich über eine gute Freundin, die selbst Keniatin ist, deren beste Freundin kennengelernt habe. Diese lebt jedoch in Kenia und bisher fand unser Kontakt eher digital statt (WhatsApp, Telefonate, Video-Calls).

    Nach einiger Zeit haben wir dann beschlossen, uns persönlich kennenzulernen.
    Ich möchte sie über Weihnachten und Neujahr zu mir einladen.
    Also wurde ein Visum mit allen nötigen Dokumenten beantragt (inkl. Verpflichtungserklärung, Einladungsschreiben, Reisekrankenversicherung).

    Leider wurde das Visum abgelehnt mit der Begründung, dass der Rückkehrwille meiner Bekannten aus Kenia angeblich nicht ausreichend nachgewiesen sei.

    Zur Info:
    Sie ist 33 Jahre, hat einen festen Arbeitsplatz und sie lebt mit ihrer Mutter zusammen, die sie auch finanziell unterstützt, bzw. versorgt.
    Vermögen, Grundstück/e oder Grundbesitz hat sie nicht.
    Ebenso ist sie ledig, hat auch kein Kind und kommt auch nicht aus priviligierten Verhältnissen.

    Ich vermute mal vorsichtig, dass schon alleine aus diesen Gründen die Ablehnung relativ schnell beschlossene Sache in der Deutschen Botschaft in Kenia war.
    Nur... was um Himmels Willen soll diese Frau noch an Nachweisen erbringen, wenn die Situation eben genau so ist?
    Wieso unterstellt die Deutsche Botschaft in Kenia einfach dieser Frau, dass sie nicht in ihr Heimatland zurückkehren wird? Für mich ist das absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar!!

    Nun wollen wir ein Remonstrationsschreiben an die Deutsche Botschaft in Kenia richten, um vielleicht doch noch das Visum für meine Bekannte zu erhalten.
    Ich habe schon viel darüber gelesen, dass dies nur schwer möglich ist... dennoch wollen wir es nicht unversucht lassen.

    Daher nun meine Frage an das Forum, ob mir/uns jemand aus dem Forum dabei helfen kann, dass wir mit dem Remonstrationsschreiben Erfolg haben.
    Gibt es bestimmte Dinge, die wir schreiben oder nachweisen können, damit wir mit der Remonstration Erfolg haben?

    Wir würden uns sehr über Eure Tipps freuen... Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Schöne Grüße,
    Yank
    Aaah OK...

    Du meinst also, dass ich beim Ausländeramt (wo ich auch die Verpflichtungserklärung abgegeben habe) einen Geldbetrag hinterlege, den ich nur dann zurück erhalte, wenn die Person wieder nach Kenia zurückkehrt?

    Wie wird denn die Rückkehr nachgewiesen?
    Über die Fluggesellschaft oder das Ticket oder ein Video vom Flughafen? :)

    LG
    Yankee
    Nach langer Zeit nun endlich das Ergebnis, welches ich Euch mitteilen möchte.

    Leider wurde auch die Remonstration abgelehnt... was natürlich nicht allzu sehr überrascht.
    Mich hat sehr geärgert, dass man meine Argumente offensichtlich überhaupt nicht in die Entscheidung einbezogen hat.
    M.E. handelt es sich bei der Ablehnung um vorgefertigte Schreiben, wo lediglich die Namen ausgetauscht werden.

    Ich finde, man sollte eine solche Behandlung durch die deutsche Botschaft in Nairobi nicht einfach so hinnehmen.
    Vielleicht könnte ein Zusammenschluss von mehreren (oder gar vielen) Personen ja etwas bringen... vielleicht sogar hin bis zu einer Art Sammelklage.

    Ich habe nun bereits einen Brief ans Auswärtige Amt in Berlin geschrieben... auch wenn ich weiß, dass die hier die Zuständigkeit ablehnen, bzw. an die dt. Botschaft in Nairobi abgeben.

    Ebenso habe ich an unseren Bundesaußenminister Heiko Maas geschrieben. Natürlich ist mir klar, dass der hier nicht wirklich etwas bewirken wird. Aber ich mußte das einfach tun... Mal schau´n, vielleicht berührt ihn das alles ja doch etwas mehr, als ich denke.

    Freue mich auf Eure weiteren Nachrichten und Reaktionen.

    Schönen Gruß,
    Yankee
    ... habe schon etliche Remonstrationen geschrieben und einmal eine Klage eingereicht (die dann aber aus Zeitgründen wieder zurückgezogen) .. alles erfolglos.
    Einmal wollte ich eine Freundin, die damals 59 war zu meinem 50 Geburtstag nach Deutschland einladen. Ich war zufällig in Nairobi und wollte mit ihr zum Termin. Ich musste dann 2 Stunden in dem Wachhäuschen vor der Dt. Botschaft warten, bzw. durfte nicht hinein.

    Inzwischen habe ich realisiert , dass deutsche Staatsbürgerschaft nichts bedeutet. Wir die Steuerzahler sind die Staatsdiener , nicht die Beamten.
    Danke für Eure Antworten.
    Ich möchte aber noch nicht aufgeben. Vor allem auch, da ich ja mitbekomme, wie sehr meine Bekannte in Kenia unter der erneuten Ablehnung leidet.

    Bin gespannt, ob das Auswärtige Amt mir antwortet. Wenn nicht, werde ich dort anrufen und mal nachfragen.
    Ebenso bin ich gespannt, ob der Bundesaussenminister antwortet (naja... die Hoffnung stirbt zuletzt). Wenn nicht, werde ich ihn erneut anschreiben und um Hilfe bitten.

    Ich denke auch über ein Schreiben direkt an die Deutsche Botschafterin in Nairobi nach.

    Ich bin einfach der Meinung, dass die Politiker in Deutschland von diesem Umstand und von dieser willkürlichen Behandlung von Männern, die kenianische Frauen kennenlernen möchten, erfahren müssen. Und das geht nur, indem man es öffentlich macht.
    Ggf. denke ich sogar über einen Brief an die Printmedien nach oder auch TV-Anstalten etc.

    Wir sind Deutsche Staatsbürger... und genau deshalb sollten wir uns eine solche Behandlung nicht gefallen lassen!

    Viel besser ginge all das jedoch, wenn wir mit mehreren gemeinsam kämpfen.
    Ich sehe da durchaus Chancen für eine Veränderung.

    Schöne Grüße,
    Yankee
    Ich bin dabei ..

    Wie schon erwähnt ist es einfacher, eine Person in ein Schlauchboot zu setzen und vor der Nordseeküste auszusetzen. Dann noch zwei Worte gelernt : Hilfe und Asyl. Mehr Sprachkenntnisse sind nicht nötig. Das reicht für die ersten Jahre ...

    Als Deutscher solltest du auf das Grundgesetzt vertrauen können. Aber schon bei Artikel 1 bekommst du Probleme. Deine Frau/Mann wird in die Kategorie EU-Bürger oder anderes Ausland selektiert. Sie braucht dann im Gegensatz zum EU-Bürger deutsche Sprachkenntnisse die nicht mal alle Deutschgeborenen haben. Bei Artikel 6 unterstellt man dir eine gemischtrassige Ehe. Anders kann ich das Procedere nicht werten.

    Deine Bonität ist gegeben. Dann kommt diese wahrscheinlich aus kriminellen Handlungen. Anders kann man nicht erklären, dass die Bonität anschließend nichts wert ist.

    Unschuldsvermutung ? : Also das alle Dokumente echt sind und deine Absichten redlich - und die deiner Frau/Mann. Drauf "geschissen". Die Unschuldvermutung gilt nur für Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung u.a.

    Nairobi ist übrigens nicht ein Einzelfall. Auch Botschaften im Südamerikanischen Raum handeln auf die gleiche Art. Schreiben an die Botschafterin bringen nichts. Leider habe ich meine Liste mit Adressen entsorgt, die ich bei weiteren Verzögerungen beim Visum meiner Frau anschreiben wollte. Zehn Adressen hatten damals gereicht.

    Ich habe festgestellt, dass es nichts bringt, die Verantwortlichen direkt anzuschreiben. Man muß andere Organisationen anschreiben. Integrationsbeauftrage, Menschrechtsorganisationen, ein Besuch bei den örtl. Politikern (Bürgersprechstunde), Amnesty wegen der seelischen Folter und zu guter Letzt den Papst nicht vergessen.

    Frohe Weihnachten
    Vielen Dank für die Antwort, bzw. für diese Einschätzung.
    Hast oder hattest Du das gleiche Problem mit einer/Deiner (?) afrikanischen Frau?

    Ich habe vor einiger Zeit diesen Link gefunden, der alles nochmal mehr verdeutlicht:

    https://www.dw.com/de/schlechtere-visa-chancen-f%C3%BCr-afrikaner/a-44099117

    Schön, dass Du auch dabei sein würdest.
    Wie würden wie nun am besten vorgehen?
    Auf jeden Fall brauchen wir noch einige Leute mehr, damit es Sinn macht.

    Schönen Gruß und schönes Weihnachtsfest.

    Gruß
    Yankee
    Ich habe alles mitgemacht. Einladung meiner Verlobten nach Deutschland. Rückkehrwilligkeit nicht gegeben, trotz Kind in der Heimat. Sprachnachweise, Sprachnachweise ... Verzögerungen, Nichteinlaß in der deutschen Botschaft ( als geb. Deutscher ) usw. Natürlich kenne ich auch das Problem des Abtauchens einzelner Einreisender (Prozentzahlen nennt keiner). Aber wenn ich für meinen Gast kostenpflichtig bürge, so müssten sämtliche Bedenken ausgeräumt sein.

    Das Ganze ist für mich eine soziale Selektion. Alles was nicht auf Millionärsebene liegt wird ausgegrenzt. Ich wundere mich wie die ken. Läufer ihren Weg nach Deutschland finden.

    Nach Weihnachten könnten wir uns noch einmal über das Thema unterhalten.
    Hallo nochmal,

    zwar ist mir bekannt, dass es wahrscheinlich nichts bringt...
    Dennoch habe ich vor etwa einer Woche mal direkt an die Deutsche Botschafterin in Nairobi geschrieben bezüglich der Ablehnung des Visums für meine Freundin aus Kenia sowie der Ablehnung des Remonstrationsschreibens.

    Bin gespannt, was nun passiert oder eben auch nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Botschafterin mein Schreiben tatsächlich jemals sehen / lesen wird, ist ganz sicher sehr gering. Aber dennoch wollte ich es nicht unversucht lassen.

    Mir stellt sich jetzt die folgende Frage:
    Was wäre eigentlich, wenn ich meine Freundin in Kenia heiraten würde?
    Könnte sie dann - als meine Frau - ganz normal mit mir nach Deutschland fliegen, um dort auch zu heiraten?

    Freue mich auf Eure Antworten.

    Schöne Grüße,
    Yankee
    Eine geschlossene Ehe, außer Stammesritual, ist überall auf der Welt gültig. Natürlich kannst du in Kenia standesamtlich und hier nochmals kirchlich heiraten. Aber es gibt dennoch bürokratische Hürden. Sprachtest deiner Frau A1, viel Geld für Beglaubigungen und die Botschaft wird dich abermals mehrfach nerven ... Aber aufgrund meiner Erfahrung ist eine Heirat in Kenia schneller zu bewerkstelligen wie in Deutschland.
    Hallo und danke für die Nachricht.

    Das mit dem A1-Test verstehe ich nicht so ganz.
    Ich weiß, dass dieser Sprachtest und ebenso der A2 (soweit mir bekannt) nötig ist, wenn eine ausländische Frau bei ihrem Freund (nicht Ehemann) in Deutschland leben will.
    Wenn ich aber eine Frau in ihrem Heimatland heiraten würde und dann mit ihr in Deutschland leben will, dürfte die Hochzeit ja eigentlich den A1/A2 ersetzen... denke ich jedenfalls.
    Mir würde sich der Sinn nicht erschließen, wenn die kenianische Frau in ihrem Heimatland einen A1-Sprachtest absolvieren muss, um dann in das entsprechende Land einreisen zu dürfen.

    Klar... Beglaubigungen sind in solchen Ländern immer überteuert und die Botschaft würde auch weiter rumzicken und alles versuchen, was geht, um es so schwer wie möglich zu machen (warum auch immer...). Aber am Ende könnte ich sie dann mit nach Deutschland nehmen und dann auch hier heiraten, falls das überhaupt noch nötig ist (standesamtlich). Kirchlich würde ich eh nicht heiraten können, da ich geschieden bin.

    Danke & Gruß,
    Yankee