Heirat einer Kenianerin

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    Fumapendo schrieb:

    @mumbua

    Bei der Überprüfung soll geklärt werden, ob es sich um eine Zweckehe (Scheinehe) handelt.


    Ja, ne, iss klah, aber wie ging es aus? Wir haben am 23.5.19 den Visumsantrag gestellt, der dann Mitte Juni abgelehnt wurde. Habe Widerspruch (Remonstration), fristgerecht und mit gescanten Unterlagen, mit Vollmacht von ihr, eingelegt. Jetzt mal abwarten...leider. In jedem Fall fliege ich Dez. Jan. 19/20 mit meiner Tochter zum "Teambuilding" runter. Schön wäre, wenn das mit dem Visum vorher doch noch klappen sollte. Wenn man die Geschichten bei 1001geschichte.de so liest, wird einem klar, warum die Botschaften so drauf sind...ich berichte weiter.
    Meiner Partnerin wurde, auch nach Remonstration, das Visum versagt...Bergründung kennen wir Alle "...Rückkehrabsicht nicht glaubhaft..." Trotz € 2500.- beim Ausländeramt hinterlegt, trotz minderjähriger Kinder im Internat ("...sie könnten ja bei Verwandten untergebracht werden..." so die Botschaft. Gestern ist die Klage ans Verfassungsgericht raus!
    Das Visum wird versagt, wenn keine Rückkehrabsicht erkennbar ist. Keine Rückkehrabsicht besteht, wenn kein oder nur ein geringes Einkommen in Kenia bezogen wird, wenn die Person Single und jung und kinderlos ist. Rückkehrabsicht wird allgemein anerkannt bei Besitz einer Immobilie, größeres Grundstück, gutes Einkommen oder Kinder oder Ehepartner, die man in Kenia zurück lässt. Siehe Fragestellungen im Antrag. Damit meine Freundin zu mir nach Deutschland ziehen kann, habe ich sie geheiratet. Dann darf die Botschaft das Visum nicht versagen. Das Visum hat meine Frau innerhalb einer Woche erhalten. Wenn meine Frau 3 Jahre in Deutschland wohnt und noch mit mir verheiratet ist, kann sie die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Dann hat sich das mit der Reise-Diskriminierung erledigt. :)
    Nachdem ich auf x-Mails keine Antwort bekommen habe, habe ich gefaxt, zwei Tage später kam die Nachricht, zwar negativ, aber wenigstens eine Reaktion. Das angehängte PDF mit der Ablehnung der Remonstration war unterschrieben von einem Mattias Düwell. Letzten Freitag ging die Klage ans Verwaltungsgericht Berlin raus.
    Bei meiner Ehefrau hat es 5 bis 6 Wochen vom Antrag bis zum Erteilen des Visums gedauert. Allerdings musste ich noch eine aktuelle Geburtsurkunde mit DHL-Express (€ 75,- ;( ) an die Botschaft schicken. Das Visum wird sofort in den Pass geklebt. Der Pass muss aber abgeholt werden.

    Nach dem erfolgreichen Abschluss des A1-Zertifikats habe ich einen Termin für meine Frau bei der Botschaft gebucht. Das geht nur über das Internet. Zu meinem Schrecken war erst ein Termin nach 90 Tagen frei. Das hat sie noch mal 90 Tage zurück geworfen. Ich kann also empfehlen, schon vor dem Abschluss des A1-Zertifikats nach einem Termin zu sehen.

    Die Botschaft antwortet nicht auf diese Anfragen. Das kannst du dir sparen.
    Hallo an Alle, insbesondere higgy, michael und nino,
    ich habe euren Chataustausch aufmerksam gelesen. Erstmal find ich es toll, dass es sowas gibt und ihr euch mitteilt, insbesondere auch dann noch, wenn der Kessel schon geflickt ist .

    Es gibt Parallelen. Meine kenianische Verlobte (sie wohnt in Mombasa) und ich wollen heiraten (sie ist ledig, ich geschieden). Zunächst dachten wir, wir beantragen, ein Besuchervisum für sie, aber als ich recherchiert hatte, wie die Voraussetzungen sind (s. Prüfung Rückkehrabsicht – hier insbesondere der Beleg, dass ihr Arbeitgeber zusagen muss, sie wieder wiederzustellen, usw.), haben wir entschieden, dass wir uns den Aufwand sparen können. Derzeit macht sie seit Juli den A1-Deutsch-Kurs.Wir überlegen nun, ob wir eher in Deutschland heiraten (ihre Tendenz) oder in Kenia (meine Tendenz). Heute Morgen habe ich Unterlagen von meinem Standesamt erhalten, nach denen sie neben Reisepass und Visum vorlegen muss:- ein Ehefähigkeitszeugnis … mit Legalisation (an deren Stelle, so weiter unten, eine inhaltliche Prüfung der Urkunde durch die deutsche Botschaft in Nairobi trete) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache (durch einen in Deutschland zugelassenen Urkundenübersetzer)- eine Geburtsurkunde … mit … (dto.) und- eine aktuelle Ledigkeits- und Familienstandsbescheinigung … mit … (dto.).

    Meine Frage an euch: Was ist besser / praktischer / geht schneller, Heirat in Deutschland oder in Kenia?

    1. Variante Deutschland:
    Grundsätzlich würde ich ja auch gerne hier heiraten, aber ich fürchte Unwägbarkeiten, was das Procedere mit den ganzen Unterlagen betrifft.
    a. Verstehe ich das richtig, sie muss das Ehefähigkeitszeugnis (CERTIFICATE OF NO IMPEDIMENT TO MARRIAGE) bei der Embassy of Kenya in Berlin beantragen? (kenyaembassyberlin.de/fileadmi…/app_forms/CONIM_2018.pdf)
    b. Unklar ist mir, was – über a. hinaus – dann noch eine Ledigkeits- und Familienstandsbescheinigung zusätzlich bescheinigen soll? (Kennt jemand den Sinn oder die gesetzliche Grundlage?)
    c. Des Weiteren: Wie läuft das praktisch? Sie schickt mir die Urkunden, ich lasse sie übersetzen? Oder sie sucht den Dolmetscher in Mombasa? Und wenn alles zusammen ist, beantragt sie das Visum (zur Familienzusammenführung)? Bekommt sie das dann? Derzeit hat sie noch keine P.O. Box. Die bräuchte sie dann wohl?d. Von einer Meldebescheinigung steht zwar nichts in den Standesamtsunterlagen, aber das betrifft wohl eher das Visum.

    2. Variante Kenia:
    a. Optimal wäre es ja, wenn ich – egal, ob nach Nairobi oder Mombasa – kommen könnte, und wir zögen es durch, also von der Heirat bis zum Visum und gleich zusammen ab nach Deutschland. Aber ich denke, das ist zu optimistisch, oder kann das bei guter Vorbereitung klappen? Wie lange Zeit müsste ich ggf. planen? Vier Wochen? Oder reichen drei?b. Wenn es ohnehin nicht in einem Rutsch klappt, würde ich eher dazu tendieren, erstmal nur solange zu bleiben, wie es bis zur Heirat notwendig ist.
    b. Dann ist mir nicht ganz klar (@ higgy), das Gebot, sich 21 Tage vor der Heirat in Kenia aufhalten zu müssen und die Aufgebotsfrist, die man – wie du sagst – auf 10 Tage verkürzen könne, muss ich diese Fristen addieren? Oder kann das auch parallel laufen? (Ich muss halt auch planen wegen Urlaub usw., und gut möglich, dass sie sich freut, wenn wir zusammen aus Kenia nach Deutschland reisen).

    Vielen Dank im Voraus und allen alles Gute
    Hi Jan,
    mein Rat ist klar: in Kenia heiraten, in Mombasa, das ist billiger und einfacher.
    Ich würde (mindestens) drei Reisen einplanen.
    Erste Reise ihre Unterlagen (Dokumente) prüfen, eigene dem Standesamt zeigen. Ggf ihre Geburtsurkunde in Nairobi verifizieren, allenfalls verlegte Schulzeugnisse duplizieren lassen...
    Zweite Reise heiraten und Visaantrag auf den Weg bringen (Führungszeugnis, Reisepass...).
    Dritte Reise abholen.
    Dazu reichen eine selbstgemachte Übersetzung des Scheidungsurteils und ihre Geburtsurkunde sowie dein Pass, ID.
    Prüfe vorher sorgsam ihre Intentionen, ihr Umfeld und lasse Dir ausreichend Zeit für alles: pole pole bedeutet auch, nichts zu überstürzen. Meinst Du, alles ultraschnell und ohne Zeit abzuwickeln, hast Du die Ehe schon verloren bevor sie begonnen hat.
    Viel Glück!
    Hallo Jan.
    Die Fristen laufen parallel. Zunächst muss ich dir sagen, dass ich vor über einem Jahr geheiratet habe und sich seit dem schon viel verändert haben kann. Bitte ließ dir die Internetseite der Botschaft von Kenia (Berlin) betr. Heirat in Kenia durch. Zusätzlich rate ich dringend, die Botschaft anzurufen, um weitere Fragen klären zu lassen. Mein Frau und ich waren geschieden und man hat im Sheria House in Nairobi die Scheidungsurkunden sehen wollen. Das scheint aber nicht immer so zu sein. Einem Bekannten haben sie im Sheria House abblitzen lassen, als er ohne Ehefähigkeitszeugnis angekommen ist. Er war aber noch nie verheiratet. Ich habe Mitte 2017 in der Kenianischen Botschaft angerufen und erzählt, dass meine Frau und ich es nicht schaffen, ein Ehefähigkeitszeugnis nach Kenia bringen zu können. Man hatte mir gesagt, dass ich kein Ehefähigkeitszeugnis brauche sondern die Scheidungsurteile. Auf die Ehefähigkeitszeugnisse wurde wahrscheinlich verzichtet, weil wir beide schon ein mal geschieden wurden und die Scheidungsurteile vereidigt übersetzt vorlagen. Zu erwähnen sei hier allerdings auch, dass ich ein Scheidungsurteil aus Deutschland und meine zukünftige Frau aus Großbrittanien hatte, die anscheinend ein hohes Vertrauen in Kenia besitzen.

    Ich stand selber vor der Entscheidung in Deutschland oder in Kenia zu heiraten. Schnell hatten wir uns für eine Heirat in Kenia entschieden. In Deutschland hat man darauf bestanden, dass ich nur mit einem Ehefähigkeitszeugnis in Kenia heiraten können. Dazu hätte ich alle Papiere meiner zukünftigen Frau im Original in Deutschland vereidigt übersetzt vorlegen müssen. Das soll nach Auskunft der unverschämt und schlecht gelaunten Standesbeamtin jedoch für die Papiere meine Frau bis zu 3 Jahre dauern und bis zu € 3000,- kosten. Denn alles muss ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden und anschließend durch die Gerichtsverwaltung in Berlin auf Echtheit überprüft werden. Außerdem hat man von meiner Frau verlangt, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Exmannes mittels eines Dokuments bestätigt, um die Rechtsgrundlage der Heirat und Scheidung zu erkennen, in dem sie geheiratet und geschieden wurde. Da sie alle Kontakte zu ihrem Exmann abgebrochen hatte, war das unmöglich zu erbringen. Alle ihre Dokumente hätten in Deutschland im Original vorliegen müssen, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt nicht nach Deutschland kommen durfte.

    Ich weiß von einer anderen Bekannten, dass sie als Kenianerin ihren Deutschen Mann in Dänemark heiraten konnte und dies in Düsseldorf ohne Probleme anerkannt wurde. Google mal unter Heirat in Deutschland.

    Fazit: Wenn man bereits geschieden ist, war es 2018 einfacher in Kenia zu heiraten, weil man als geschiedener kein Ehefähigkeitszeugnis vorweisen musste. Unterschiedliche Voraussetzungen verursachen aber unterschiedliche Bedingungen. Ich rate also dringend jeden einzelnen Fall mit der Kenianischen Botschaft abzustimmen.

    Meine Frau ist seit July 2018 in Deutschland. Ich habe versucht unsere Heirat in das deutsche Heiratsregister eintragen zu lassen. Die Auskunft der unverschämten und schlecht gelaunten Standesbeamtin war, dass alles im Original vereidigt übersetzt vorliegen muss und ca. € 1000,- kosten wird. Wir sollen uns unbedingt beglaubigte Kopie der Dokumente erstellen lassen, weil es sein kann, dass sie auf dem Amtsweg verloren gehen können.

    Wenn du deine Verlobte zur Heirat nach Deutschland holen möchtest dann geht das nur mit einem Hochzeitsvisum. Dazu muss sie den A1 bestanden haben. Erkundige dich unbedingt vorher auf deinem zuständigen Standesamt, welche Papiere sie braucht. Insbesondere die Geburtsurkunde in Kenia wird nur ein mal ausgestellt. Wenn die verloren wurde, können nur noch beglaubigte Abschriften erstellt werden, wobei 3 Personen, die deine Frau schon länger kennen, ihre Identität bestätigen müssen. Weitere Auskünfte erteilt dir das Standesamt.

    Viel Glück und Erfolg
    Hier das Antwortschreiben des Standesamtes meiner Gemeinde:
    "Sehr geehrter Herr xxx,
    bezugnehmend auf das kürzlich geführte Telefonat und unsere E-Mail vom 14.05.2019 erhalten Sie nachstehend eine Aufstellung der Dokumente für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Sie hatten telefonisch erwähnt, dass Sie eventuell in Kenia, Dänemark oder Italien heiraten möchten. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass manche Staaten auch auf deutschen Urkunden spezielle Bestätigungen verlangen. Darüber informiert Sie das Standesamt bei dem die Ehe eingegangen werden soll. Standesämter der EU sollten die deutschen Urkunden akzeptieren. Hier müssten Sie sich erkundigen, ob Urkunden, die von Ihnen verlangt werden u.U. mehrsprachig abgefasst oder übersetzt vorgelegt werden müssen. Verlobter: Roland xxx (xx.xx.19xx in xxx), geschieden, keine frühere eingetragene Lebenspartnerschaft, deutscher Staatsangehöriger- Gültiger Personalausweis oder Reisepass- Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Geburtsstandesamt)- Aktueller Auszug aus dem Eheregister, die Scheidung muss vermerkt sein (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt) Verlobte:Kenianerin, wohnhaft in Kenia, ledig, persönliche Daten derzeit nicht bekannt Wie bereits mitgeteilt, ist die Legalisation kenianischer Urkunden eingestellt. D.h. sämtliche kenianischen Urkunden müssen durch das deutsche Standesamt auf dem Amtsweg über das Auswärtige Amt an die Deutsche Botschaft in Kenia geschickt werden. Die Originalurkunden müssen jeweils mit 2 Kopien versehen werden - Beglaubigte Kopie des Reisepasses, Beglaubigung durch die Deutsche Botschaft in Kenia- 1) Geburtsurkunde im Original. Es muss sich hierbei entweder um die ursprüngliche Geburtsurkunde handeln oder aber um eine neu ausgestellte Urkunde, die auf der ursprünglichen Registrierung beruht.2) Die Geburtsurkunde im Original muss von einem für Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt sein. Eine Kopie des Originals ist mit der Übersetzung fest zu verbinden.- Da manche Geburten im Krankhaus erfolgten muss die im Anhang beigefügte Vollmacht für die Urkundenüberprüfung mit Originalunterschrift vorgelegt werden- Bei Wohnsitz in Kenia ist ein Nachweis eines geeigneten Dokuments zu erbringen. Wenn ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland besteht, ist ein kenianischer Wohnsitznachweis entbehrlich.- Kenianisches Ehefähigkeitszeugnis, mehrsprachig. Falls dieses nicht mehrsprachig ausgestellt wird ist eine Übersetzung vorzulegen. Das Ehefähigkeitszeugnis im Original muss von einem für Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt sein. Eine Kopie des Originals ist mit der Übersetzung fest zu verbinden..- Kostenübernahmeerklärung: Für die Bearbeitung wird je zu überprüfende Urkunde je nach Gebiet 250,- € oder 350,- € berechnet. Die zu erwartende Gebühr ist in bar gegen Quittung beim Standesamt xxx zu hinterlegen. Geld, das nicht für die Urkundenüberprüfung benötigt wird selbstverständlich nach Abschluss des Verfahrens zurück erstattet. Sollte die Verlobte bereits verheiratet gewesen sein, so sind hier weitere Dokumente erforderlich! Wurde möglicherweise im Rahmen eines aktuellen oder früheren Visumsverfahrens für die Verlobte bereits ein Amtshilfeverfahren zur Urkundenüberprüfung bei der Deutschen Botschaft durch die Ausländerbehörde eingeleitet? Bitte hier unbedingt angeben, da es das Verfahren wesentlich verkürzen könnte. Bei der Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft in Kenia ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 6 Monaten zu rechnen. Sinnvoll ist es, wenn Ihnen die Unterlagen vorliegen, dass Sie mir diese zukommen lassen, damit ich den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses vorbereiten kann. Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung 6 Monate gültig An dieser Stelle noch der Hinweis, dass bei einem geplanten Aufenthalt/Wohnistz der Verlobten in Deutschland empfohlen wird sich parallel mit der zuständigen Ausländerbehörde beim Landratsamt Konstanz in Verbindung zu setzten. Je nach dem in welchem Ausland Sie heiraten ist es evtl. sinnvoll die dort geschlossene Ehe im Anschluss in Deutschland registrieren zu lassen. Hierzu werden verschiedene Dokumente benötigt, die Sie dann am besten gleich dort ausstellen lassen. Welche Dokumente dies sind hängt aber von dem Land ab, in dem Sie heiraten möchten. Hier ist zu beachten, dass bei einer Eheschließung in Kenia auch diese Dokumente durch die Deutsche Botschaft vor Ort überprüft werden müssen. Bezüglich der Möglichkeiten zur Namensführung erhalten Sie nähere Auskunft, wenn die entsprechenden Dokumente vorliegen. Falls Sie noch Rückfragen haben, so melden Sie sich bitte. Mit freundlichen Grüßen"

    Mir raucht der Kopf ?(

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Roland“ ()

    "Schnell" wird es nicht gehen, doch wahrscheinlich einfacher in Kenia.
    Ich kann zu Kenia nicht viel sagen, doch lass mich kurz aus Tansania schildern.

    Ich (damals geschieden) habe mich bei dem für uns zuständigen "Standesamt" befragt.
    Für meine Frau war nichts weiter notwendig als ihre Geburtsurkunde (damit konnten sie ihren Status nachverfolgen).
    Ich hätte eigentlich ein Ehefähigkeiszeugnis gebraucht. Doch man glaubt den deutschen Papieren.
    Eine erweiterte Auskunft aus dem Mede-Register (aus dem mein Status hervor geht), nicht älter als 21 Tage, reichte aus für mich, plus Reisepass.
    (Das war aber so abgesprochen zuvor, dass ist nicht Standard.)

    Zwei Zeugen benennen und 100.000 TZS, dann 3 Wochen später Termin.

    Die Heiratsurkunde können die deutschen Behörden nicht ablehnen.
    Doch zur Eintragung in Deutschland ist Legalisierung und Übersetzung notwendig.
    (Doch dann läuft die Zeit nicht mehr unbedingt gegen euch und der Aufwand für sie ist wesentlich geringer.)

    Heißt aber nicht du kannst sie sofort mitnehmen.
    Reisepass ist nötig. (Dauert auch etwas)
    Ich war auf Touristen Visa mit meiner Frau in Deutschland (Schengen Visa).
    Sonst hätte sie die Sprachkenntnis A1 gebraucht (oder schwanger sein müssen).

    Es hat rund 1,5 Jahre gebraucht für die Eintragung in Deutschland.

    Lass dir die Zeit, Gelder zum "beschleunigen" können nach hinten los gehen, weswegen wir so einen Weg nicht gewählt haben. (deswegen die ganzen Legalisierungen)
    Geht etwas zu schnell, wird man auch argwöhnisch.

    Frage dich durch (lass es am besten deine Frau (erst) machen, um den "weiß" Zuschlag zu reduzieren. Ich kam fast immer erst ins Spiel wenn der Preis fest lag.)

    Die Erweiterte Auskunft hat mich 8€ gekostet (Beglaubigung).
    Vergleiche es mit Ehefähigkeitszeugnis (Kosten und Zeit)(das könnte die 2. Reise finanzieren).

    (Stand 2015/2016) Wir haben bald 3. Hochzeitstag


    Derzeit sind wir damit beschäftigt, dass wir mit meiner Stief-Tochter reisen können (Aufenthaltsbestimmungsrecht).

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „recycling7“ ()

    Hallo Rohland und recycling7.
    Ich kann die Angaben, die sie Rohland gegeben haben bestätigen. Deshalb habe ich in Nairobi geheiratet. Du kannst in 21 Tagen verheiratet sein. Da brauchte meine Frau und ich (ich in Deutschland und meine Frau in UK geschieden) kein Ehefähigkeitszeugnis. Die Dokumente aus Deutschland sollten wenn möglich mehrsprachig beantragt werden. Da ich damals keine Zeit hatte, bin ich in meine Geburtsstadt und in die Stadt meiner Heirat gefahren und habe die Dokumente sofort bekommen. Es ist nützlich, wenn man erst mal mit den Angestellten der Verwaltung spricht und ihnen erzählt, was man vorhat. Da gibt es nämlich feine Unterschiede bei den Dokumenten, die ich nicht gewusst hätte. So hatte ich die richtigen Dokumente mehrsprachig bekommen und die einsprachigen Dokumente bei einer vereidigten Übersetzerin in Hamburg übersetzen lassen. Zusätzlich habe ich bei einer Notarin eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass ich nicht verheiratet bin. Das hat sie die Standesbeamtin im Sheria House angesehen und das hat sie mir danach wieder zurück gegeben. Ich weiß nicht, ob das Dokument wirklich erforderlich war. Aber Sicher ist Sicher. Hier noch mein Hinweis: Lest unbedingt die Internetseite der Botschaften der Länder, in der ihr heiraten wollt und klärt offene Fragen telefonisch. Auf der Internetseite der Kenianischen Botschaft stehen die Dokumente, die man braucht: kenyaembassyberlin.de/Marriage…Death-Certifica.44.0.html Dort kann man auch einen pdf herunter laden, mit der Erfordernis der Dokumente, die man zum Heiraten braucht. Die Angaben treffen aber nicht in jedem Fall zu. So hier noch meine dringende Empfehlung bei der Botschaft anzurufen und die Einzelheiten zu klären. Das "CERTIFICATE OF NO IMPEDIMENT TO MARRIAGE" hat meine Frau in Kenia nicht gebraucht, obwohl dies auf der Internetseite der Botschaft steht. Da sich die Zeiten ändern, kann es sein, dass dieses Dokument mittlerweile doch verlangt wir. Es ist aber auch sehr wichtig, dass deine zukünftige Frau zum Standesamt geht und dort nachfragt, welche Papiere sie und ihr zukünftiger Mann vorlegen müssen. Anruf ist zwecklos. In 100 Jahren hat da noch keiner abgenommen.

    Viel Glück für Roland und seine zukünftige Frau
    Der Unterschied zur Heirat in Deutschland wird wohl die Zeit sein. Die Heirat in Nairobi ging ohne Probleme und schnell. Danach musste meine Frau erst mal A1 machen, was man natürlich verkürzen kann, wenn man vor der Heirat damit beginnt. Am besten 3 Monate vorher. Es gibt im Goethe Institut einen Superintensivkurs, der aber sehr viel an Auffassungsgabe abverlangt. Das ist eher für Leute, die alles was sie gehört haben ohne Nacharbeiten behalten können. Meine Frau ist nach einer Woche kostenlos in einen langsameren Kurs den Intensivkurs gewechselt. Hier die Empfehlung bei der Anmeldung abzuklären, nach wie viel Tagen man noch den Kurs wechseln kann. Der Kurs kostet €280,- und es wäre ärgerlich, wenn man 2 mal bezahlen muss. Im Intensivkurs musste meine trotzdem jeden Tag zum Kurs aber Unterrichtzeit ist 2,5 Stunen pro Tag in 3 Monate Zeit. Es gibt noch Kurse für Berufstätige, die nur 1 mal die Woche am Samstag statt finden. Dann aber 6 Stunden Druckbefüllung.

    Die Heiratsurkunde (graue Pappe) wird in Deutschland nicht anerkannt. Nur die beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister (blaue Pappe, war früher das eine gelbe Pappe) wird in Deutschland anerkannt. Du musst 2 beantragen. Eine für dich, die du nach Deutschland mitnimmst und eine für deine Frau, damit sie ein Visum beantragen kann. Dieses Dokument alleine reicht aber nicht, damit deine Frau ein Visum bekommt. Sie muss den A1 Sprachtest bestehen. Einzige Ausnahme: Wenn Sie zum Termin in die Botschaft kommt und sich bereits mit dem Beamten in Deutsch unterhalten kann, braucht sie keine A1-Abschlussbescheinigung. Des weiteren kann man die Zeit verkürzen, wenn man 3 Monate vor dem Ende des A1 Kurses einen Termin in der Botschaft belegt. Das geht nur im Internet. Ich musste feststellen, dass alle Termine die nächsten 90 Tage ausgebucht waren. Das hatte die Ankunft meiner Frau noch mal um 90 Tage zurück geworfen.

    Internetseite des Goethe Instituts: goethe.de/ins/ke/de/spr/kur/gia/all.html

    Nach den Antrag für ein Visum für einen Nachzug nach Deutschland, ich denke für eine Heiratsvisum gilt das gleiche, wird der Partner in Deutschland Post von dem Einwohnermeldeamt oder der zuständigen Behörde bekommen. Darin werden Fragen gestellt, die die finanziellen Situation des Deutschen Partner abgefragt werden. Z.B. Wird eine Einkommensnachweis abgefragt werden und man soll angeben, ob man nach andere Zahlungsverpflichtungen an Familienangehörige hat. Soweit ich die Gesetzeslage richtig verstanden habe, sollte das nur für Partner in Deutschland abgefragt werden, die keine Deutsche Staatsangehörigkeit haben. Ich habe das trotzdem beantwortet, damit es keine weitere Zeitverzögerung gibt.

    Ich bin mittlerweile 1,5 Jahre verheiratet und meine Frau lebt seit einem Jahr mit mir in Hamburg.

    Wenn du weitere Fragen hast bist du hier im Forum genau richtig.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „higgy“ ()