Heirat einer Kenianerin

    Kijana wrote:

    Ich wurde als Urkundenfälscher angeklagt ,habe mit meiner Verlobten drei Urkundenprüfungen, durchlaufen,einen Anwalt der unglaublich herzlos ist und ein deed poll als Lösung gefunden. Unsere Tochter wird in 5 Wochen jahre.


    Der "winzige Fehler" der nie gestört hat war also ein vollkommen anderer Name der Braut?? Und das Problem war schon bei der Heirat virulent? Weshalb war dann überhaupt ein Vertrauensanwalt eingeschaltet?
    Der "normale" Weg ist halt
    * erst die Dokumente prüfen oder nachproduzieren (Geburtsurkunde-Abgleich in Nairobi/Hass Plaza, ID-Card)
    * CID Certificate
    * Heirat mit grauem und gelben Zettel
    * A1 Prüfung oder nur Touristenvisum oder Sprachvisum akzeptieren
    * alle Dokumente prüfen und beglaubigen lassen (je nach zukünftigen Wohnort)
    * Geld nachweisen
    * Fertig, Einreise nach EU

    Vorteilhaft ist es, alles persönlich vorzubereiten.
    Den neuen biometrischen kenianischen Pass kann man nur noch in Kenia bekommen. Ihn kann man aber außerhalb von Kenia bei eCitizen beantragen. Den alten Pass gibt es noch bei der Botschaft mit schriftlichen Antrag. Er wird aber nur mit einer Gültigkeit bis zum 31.08.2019 ausgestellt. Es wird allen Kenianern empfohlen, die einen Pass haben, der länger als 6 Monate gültig ist oder die sowieso nach Kenia reisen wollen, den Pass in Kenia zu beantragen. Siehe kenyaembassyberlin.de/Paesse-u…edokumente.43.0.html?&L=0

    Kijana wrote:

    Du sitzt in Hamburg alles klar. Da ist ja schon jeder zweite Ausländer. Ich kommm aus Eberswalde ,das liegt im wilden Osten, das ist da.wo man noch dazu steht deutsch zu sein. Und das ohne Fremdenfeindlich zu werden.Nach solchen aussagen vergeht es mir schon fast noch darauf zu antworten. Aber ist wiedermal typisch kein zusammenhalt ob uter Deutschen oder unter Kenianern ,ist diese Zeit eben. Ja ich habe auch Schwarze Freunde in meiner Heimat.unzwar keine Frauen und keine Abzieher.
    Ich wurde als Urkundenfälscher angeklagt ,habe mit meiner Verlobten drei Urkundenprüfungen, durchlaufen,einen Anwalt der unglaublich herzlos ist und ein deed poll als Lösung gefunden. Unsere Tochter wird in 5 Wochen jahre.
    Das hast du verwechselt. Hamburg hat den größten Ausländeranteil von allen Bundesländern. Es ist aber bei weitem nicht jeder zweite Ausländer. Es sind nur 14,3%. Du meinst vielleicht die Bevölkerung mit Migrationshintegrund. Die hat fast jeder zweite. Im übrigen reine Definitionssache. Meine Familie ist aus dem Ausland. Sie sind von 400 Jahren aus Frankreich gekommen. Habe ich dann auch einen Migrationshintergrund?????
    Moin Higgy. Meine Vorfshren waren auch Hugenotten. Ich spreche von den ab den 50ern eingeladen Türken. Alle nicht Europäer.Du musdt wisden dsd in Brandenburg es wenig Erfahrung bei den Standrsämtern gibt in bezug auf Eheschlieddung mit Ausländern. Dazu kommt dsd es in Deutschland generell sehr kompliziert gemacht wird.

    254michael wrote:

    Kijana wrote:

    Ich wurde als Urkundenfälscher angeklagt ,habe mit meiner Verlobten drei Urkundenprüfungen, durchlaufen,einen Anwalt der unglaublich herzlos ist und ein deed poll als Lösung gefunden. Unsere Tochter wird in 5 Wochen jahre.


    Der "winzige Fehler" der nie gestört hat war also ein vollkommen anderer Name der Braut?? Und das Problem war schon bei der Heirat virulent? Weshalb war dann überhaupt ein Vertrauensanwalt eingeschaltet?
    Der "normale" Weg ist halt
    * erst die Dokumente prüfen oder nachproduzieren (Geburtsurkunde-Abgleich in Nairobi/Hass Plaza, ID-Card)
    * CID Certificate
    * Heirat mit grauem und gelben Zettel
    * A1 Prüfung oder nur Touristenvisum oder Sprachvisum akzeptieren
    * alle Dokumente prüfen und beglaubigen lassen (je nach zukünftigen Wohnort)
    * Geld nachweisen
    * Fertig, Einreise nach EU

    Vorteilhaft ist es, alles persönlich vorzubereiten.


    Als Deutscher Partner braucht man in Deutschland für das Langzeitvisum des Partners im EU-Ausland nicht sein eigenes Gehalt nachweisen, soweit ein Visum für eine Familienzusammenführung beantragt wird. Dies gilt nur für ausländische Partner, die in Deutschland leben. Allerdings benötigt dann der Partner, der im EU-Ausland lebt, keine A1 Sprachprüfung für den Antrag eines Langzeitvisums vorzulegen.

    254michael wrote:

    Alles gut - noch dazu:
    ---- in Mombasa geht alles etwas relaxter zu; im Gegensatz zu Nairobi gibt es die billigere Hochzeit mit 21 Tagen Aufgebot da nicht, alles schnell und innerhalb von einer Woche erledigt.
    ---- keinen Menschen (weder in NBO noch in MBA) interessieren beglaubigte Übersetzungen, selber glaubhaft übersetzt, eventuell in Kenia ein Rechtsanwalt stempeln lassen (oder selber mit irgendeinem Firmenstempel in DE) is vollkommen ausreichend.
    Wer geschieden ist brauch NUR das Scheidungsurteil mit (oder ohne) Rechtskraftvermerk und Reisepass, alles weitere ist nett, aber nicht erforderlich. Sonst einen Zettel, dass man ledig ist (oder man schwört es vorort um KES 2000).
    Kenyianer benötigen die Geburtsurkunde - für eine Einreise nach AT muss diese in NBO im Hass-Hau s bestätigt und dann alle Unterlagen vom Außenministerium beglaubigt und von der AT Botschaft überbeglaubigt werden (ca. 10 Tage Aufwand in NBO) - für DE macht das - kostenpflichtig - der Vertrauensanwalt.
    ---- wer mehr "gelbe" Auszüge aus dem Heiratsregister benötigt kann diese jederzeit bekommen, eventuell muss man selber die Register durchsuchen, diese sind noch nicht digital.


    Mit Verlaub, das klingt alles sehr "easy going" ! Ich bin da eher bei den Unterlagenerfordernissen wie von Higgy geschildert. Letztlich kommt es einfach darauf an, ob es in der Zukunft geplant ist, ob das Ehepaar in der EU leben will. Und falls ja, jetzt rede ich von Deutschland, wird alles was da an easy beschafften Unterlagen ohne die zeitaufwändigen Prüfungen im Rahmen der Eheschließung incl aller "Überbeglaubigungen" dann bei der Ausländerbehörde auf den Prüfstand genommen.... Spätestens dann vergeht viel Zeit.

    Ich habe selbst in Mombasa geheiratet. Mein deutsches Standesamt hat meine eigene Ehefähigkeitsbescheinigung erst nach Vorlage der Bescheinigung meiner kenianischen Partnerin ausgestellt. Das deutsche PStG schreibt dies nicht zwingend vor! Je nach Standesamt wird das jedoch als Voraussetzung verlangt.

    Die keniansiche Aufgebotsfrist beträgt 21 Tage ...egal wo in Kenia geheiratet wird. Auf Antrag kann diese auf einen Tag gegen Gebühr verkürzt werden.

    ..baada ya kazi, karibu nyumbani

    Kijana wrote:

    Wenn das so einfach wäre. In Kenya heiraten ist einfach ,ja. Aber ich weiss ja nicht ob du deine Frau auch nach Deutschland geholt hast. Gelber Schein , grauer Schein ,das alles nützt dir nichts. Zumindestens wurde es mir von den Behörden hier in Brandenburg erklärt. Ob Du in Deutschland heiratest oder in Kenya , die Urkunden eines Kenyanischen Staatsangehörigen werden in der BRD nicht anerkannt.
    Urkundenüberprüfungsverfahren nennt sich der Spaß den man durchlaufen muss ,ob man in Kenya heiratet oder in Deutschland noch heiraten will. Ohne dem bekommt msn kein Visum.
    Es muss die Identität durch die Echtheit der persönlichen Dokumente bestätigt werden. Ich bin schon mehr als 1000€ los



    Jambo Kijana, stimme dir vollkommen zu, das Procedere ist meines Wissens nahezu einheitlich in Deutschland. Mit Kenya gibt es leider kein "Apostillenabkommen". Das bedeutet, dass Deutschland die Urkunden nicht anerkennt bevor sie keine konsularische Überprüfung mit an die Botschaften angeschlossenen Anwälten durchlaufen haben. Die von dir beschriebenen Kosten liegen noch im normalen Umfang.
    Nun ist es soweit und es geht in die heiße Phase: Meine Frau hat den A1 Sprachtest bestanden und ein Visum für Familienzusammenführung in Nairobi gestellt. Ich habe am Pfingstdienstag einen Brief vom Einwohner-Zentralamt bekommen. Ich möchte bitte eine Kopie meines Personalausweises schicken, eine formlose Erklärung abgeben, ob ich außer der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit besitze, die Kopie einer internationalen oder legalisierten Heiratsurkunde schicken, formlos erklären, ob ich schon mal verheiratet gewesen bin und die Kopie meines Scheidungsurteils beifügen und die beigefügte Erklärung zum gesicherten Lebensunterhalt ausfüllen und unterschrieben schicken. :oops: Ich war schon sehr verwirrt, denn als Deutscher gilt für dich § 5 Abs. 1 Nr. 1 Ausländergesetz nicht. ?( Außerdem wollte man von mir wissen, mit wie viel Personen ich in einer Lebensgemeinschaft lebe und welchen Personen ich unterhaltspflichtig bin. X/ Ich habe dort mal angerufen und gefragt, ob ich wirklich diese Fragen beantworten muss. Man sagte mir, dass ich das wirklich muss, denn wenn ich noch nicht bezahlte Unterhaltsforderungen habe kann der Familiennachzug abgelehnt werden. :evil: So was habe ich noch nicht gehört. Ich habe dann aber alles ohne knurren hin geschickt. Noch bin ich guten Mutes. Ich werde hier weiter von meinen Erfolgen und Misserfolgen berichten. Übrigens: Die amtlich beglaubigte Abschrift aus den Eheregister in Nairobi ist nicht mehr gelb sondern blau. 8o Ist aber auch eigentlich egal.
    Ich wollte diese Woche hier n Nairobi Heiraten. Aber ohne Ehefähikeitszeugniss geht garnicht. Also alles verschieben. Jetzt muss ich erst alle Papiere von ihr mit nach Deutschland nehmen, übersetzen lassen und dann zur Überprüfung auf dem Standesamt abgeben.

    Es gibt keinen anderen weg. Alle ander Papiere von mir habe ich da.
    so ein Ärger

    War es nicht moeglich beim goetheinstitut die uebersetungen anfertigen zu lassen? Ist billiger u.schneller

    Thomweb wrote:

    Ich wollte diese Woche hier n Nairobi Heiraten. Aber ohne Ehefähikeitszeugniss geht garnicht. Also alles verschieben. Jetzt muss ich erst alle Papiere von ihr mit nach Deutschland nehmen, übersetzen lassen und dann zur Überprüfung auf dem Standesamt abgeben.

    Es gibt keinen anderen weg. Alle ander Papiere von mir habe ich da.
    so ein Ärger

    Thomweb wrote:

    Ich wollte diese Woche hier n Nairobi Heiraten. Aber ohne Ehefähikeitszeugniss geht garnicht. Also alles verschieben. Jetzt muss ich erst alle Papiere von ihr mit nach Deutschland nehmen, übersetzen lassen und dann zur Überprüfung auf dem Standesamt abgeben.

    Es gibt keinen anderen weg. Alle ander Papiere von mir habe ich da.
    so ein Ärger
    Ich habe bereits von Anderen gehört, dass ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird. Da hatte ich wohl richtig Glück. Meine Frau und ich waren geschieden. Vielleicht war das der Grund warum meine Frau und ich kein Ehefähigkeitszeugnis brauchten. Ich kann nur dringend empfehlen vorher bei der Botschaft von Kenia in Berlin anzurufen und zu fragen.

    recycling7 wrote:

    Ich habe die Sachen jetzt alle durch, allerdings in Tansania.
    Bin jetzt (zu Besuch) mit meiner Frau in Deutschland.
    Lege jetzt hier alle Daten an.
    Berichten könnte ich, aber die Erfahrungen sind für Tansania.
    (Wenn du meinst es hilft dir stelle Fragen)
    Glückwunsch. Mich würde interessieren, wie lange ihr auf das Visum warten musstet? Ist der Antrag glatt durchgegangen oder musstet ihr zusätzliche Papiere nachliefern? War das eure erste Ehe oder schon mal geschieden?
    Mit dem Visum mussten wir rund 1,5 Jahre warten. Das lag aber an anderen Gründen als den eigentlichen Papieren.
    Ich werde die Geschichte mal zusammen schreiben und einstellen (bitte ein klein wenig Geduld).

    Bei ihr war es erste Ehe.
    Ich bin drei mal geschieden (das dritte mal in Tansania).

    Denke die Geschichte wird interessant werden.

    Missterbsz wrote:

    Soviel ich weiss von einer freundin u.mich selbst inbegriffen: wartezeit auf visum fuer DE 13 bzwn 18 monate.
    Seit Montag hat sie die Nachricht, dass sie das Visum bekommt. Das war eine Wartezeit von genau 3 Wochen. Ich hätte nicht gedacht, dass das so schnell geht. Es wird jetzt noch eine Krankenversicherung verlangt, damit ihr das Visum in den Pass geklebt wird. Ich habe die Versicherung bei der HanseMerkur genommen. Der Tarif „Care Visa Protect“ und läuft bis zu 92 Tage. Vom Makler wurde empfohlen, die vollen 92 Tage zu nehmen. Der Vorteil: Es wird als Krankenversicherung von den Visa ausstellenden Behörden anerkannt. Wenn sie in Deutschland angekommen ist, müssen wir zur Ausländerbehörde, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Dort kann sie eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens einem Jahr bekommen. Das Jahr ist wichtig, weil die gesetzlichen Krankenversicherungen bei Aufenthaltstiteln von weniger als einem Jahr keine Versicherungen abschließen dürfen. Eine private Krankenversicherung für Deutschland kommt nicht in Frage, weil die privaten im Basistarif teurer als die gesetzlichen sind und auch weniger abdecken.