Heirat einer Kenianerin

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    Ich habe meine Frau hier in Deutschland kennen gelernt, sie kann als Au-Pair (2009/10), machte danach ein FSJ (2010/11) und dann kam Ich (2010).
    Ich half ihr etwas dabei eine Ausbildung (2011) zu finden und begann im September 11! 2013 haben wir uns entschieden zu heiraten. Sep. 2013 hatten wir über die Botschaft in Berlin ein neue Geburtdurkunde bestellt, Jan. 2014 war mein erster Besuch in Kenia und hatte dort offiziell um die Hand angehalten! Zurück aus dem Urlaub haben wir mal bei der Botschaft wegen der Geburtsurkunde angerufen. "TOLLE NACHRICHTEN" Wir bearbeiten noch immer Anfragen und Anträge von 2012! "WIE BITTE???"
    Hätten wir das gewusst, hätten wir die Geburtsurkunde selbst besorgt in Urlaub.
    Dann bräuchten wir noch das Ehefähigkeitszeugnis, sollten wir das jetzt über die Botschaft machen??? NEIN!!!
    Meine Frau hat sich etwas in den Facebook Gruppen durchgewühlt und jemanden gefunden des Schwester in Kenia das machen kann und wesentlich schneller als über die Botschaft, kostet dann eben knapp 200€, war aber innerhalb von 6 Wochen da (Geburtsurkunde über die Botschaft dauerte 7-8 Monate)!
    Geheiratet haben wir dann am 10.10.14 beim ersten farbigen Bürgermeister Deutschlands!
    Bis heute habe ich noch kein Brautgeld gezahlt (auch weil meine Frau diese Traditionen für veraltet hält und selbst in der Kirche immer der Rebell war und gegen die Alten und ihre Pläne gewettert hatte), aber immer wieder etwas rüber geschickt, Smartphones mit genommen, Geld für Business geschickt oder dort etwas gekauft.
    Mein neuer Schwager (Amerikaner) hatte da nicht soviel Glück, vor allem wurden einige Leute eingeladen und es kamen schon Beschwerden warum manche keine seperaten Einladungen bekommen haben, sondern Einladungen für alle Familienmitglieder. Brautgeld haben wir etwas geholfen zu drücken. Da kam dann nur die bekannte Ausrede von Tradition, dem ich gleich entgegnet habe das jeder Nationalität seine Traditionen haben und man diese verbinden sollte. Ihr verlangt Brautgeld??? Dort ist es üblich das die Brauteltern die Hochzeit bezahlen, wie wäre es damit???
    Auf einmal war es still.
    Bei 1000€ haben die sich jetzt fest gesetzt gehabt und jetzt muss er die nur noch nachholen.
    Wegen dem ganzen Gezuchtel mit Ämtern und Botschaft, hat meine Frau sich jetzt einbürgern lassen und schon ist alles einfacher, naja ... jetzt müssen wir eben ein Visum mehr bezahlen!

    poldi schrieb:

    Hallo,

    ich bin deutsche Staatsbürgerin und würde nun gerne meinen Verlobten ( Kenianer) in Kenia heiraten. Ich bin neu hier in diesem Forum und habe auch ein paar Fragen an higgy. Ist dieser nette Herr auch vielleicht privat zu erreichen und für ein paar Fragen offen?

    Herzliche Grüße


    Hallo. Ich war längere Zeit nicht im Forum. Darum hier mein Angebot: Bitte fragt mich einfach, wenn es Unklarheiten gibt.

    Odiero schrieb:


    Wegen dem ganzen Gezuchtel mit Ämtern und Botschaft, hat meine Frau sich jetzt einbürgern lassen und schon ist alles einfacher, naja ... jetzt müssen wir eben ein Visum mehr bezahlen!

    Ich habe aber jetzt auch eine Frage. Nachdem meine Frau seit über 2 Jahren mit mir in Deutschland lebt, können wir daran denken, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt. Nach 3 Jahren kann sie ja einen Antrag stellen. Wir haben Anfang 2018 in Nairobi geheiratet und auch 2 beglaubigte Abschriften aus dem Heiratsregister mit nach Deutschland mitgebracht. Aber reicht das? Ich habe gehört, dass wir unsere Heirat in einem deutschen Standesamt eintragen/beglaubigen lassen müssen, damit sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann. Wer von euch hat da Erfahrungen?

    higgy schrieb:

    Odiero schrieb:


    Wegen dem ganzen Gezuchtel mit Ämtern und Botschaft, hat meine Frau sich jetzt einbürgern lassen und schon ist alles einfacher, naja ... jetzt müssen wir eben ein Visum mehr bezahlen!

    Ich habe aber jetzt auch eine Frage. Nachdem meine Frau seit über 2 Jahren mit mir in Deutschland lebt, können wir daran denken, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt. Nach 3 Jahren kann sie ja einen Antrag stellen. Wir haben Anfang 2018 in Nairobi geheiratet und auch 2 beglaubigte Abschriften aus dem Heiratsregister mit nach Deutschland mitgebracht. Aber reicht das? Ich habe gehört, dass wir unsere Heirat in einem deutschen Standesamt eintragen/beglaubigen lassen müssen, damit sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann. Wer von euch hat da Erfahrungen?


    Hi Higgy,

    Ihr müsst eure Heirat anerkennen lassen, somit wäre sie (meines Wissens nach) eingetragen.
    Nach 3 Jahren kannman sie dann beantragen, weiß jetzt nur nicht ob das ab Anerkennung gilt oder ab Heirat. Es dürfen aber definitiv keine Sozialleistungen bezogen werden.
    kosten wären dann übrigens 500€ (250€ Abgabe der kenianischen Staatsbürgerschaft und 250€ für die Annahme der Deutschen + Prüfungsgebühr.
    Hallo Odiero und vielen Dank. Ich hatte vor ein paar Wochen beim Einbürgerungsamt in Hamburg angerufen und nach den Voraussetzungen gefragt. Davon hatte man mir nichts gesagt. Ich hatte das von einem befreundeten Paar gehört, dass in Dänemark geheiratet hatte. Es ist schon erstaunlich. Meiner Frau wurde eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis auf Grundlage der Heiratsurkunde aus dem Sheria House erteilt. Sie hätte sich damit sogar hier bei der Polizei bewerben können. Mir hatte man gesagt, dass wir 3 Jahre in Deutschland zusammen leben müssen. Nicht das Datum der Heirat ist entscheidend. Ich werde aber am Montag da noch mal anrufen und sie mit der Frage konfrontieren. Die Anerkennung soll teilweise sehr lange dauern. Anschließend werde ich hier Bericht erstatten.

    higgy schrieb:

    Hallo Odiero und vielen Dank. Ich hatte vor ein paar Wochen beim Einbürgerungsamt in Hamburg angerufen und nach den Voraussetzungen gefragt. Davon hatte man mir nichts gesagt. Ich hatte das von einem befreundeten Paar gehört, dass in Dänemark geheiratet hatte. Es ist schon erstaunlich. Meiner Frau wurde eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis auf Grundlage der Heiratsurkunde aus dem Sheria House erteilt. Sie hätte sich damit sogar hier bei der Polizei bewerben können. Mir hatte man gesagt, dass wir 3 Jahre in Deutschland zusammen leben müssen. Nicht das Datum der Heirat ist entscheidend. Ich werde aber am Montag da noch mal anrufen und sie mit der Frage konfrontieren. Die Anerkennung soll teilweise sehr lange dauern. Anschließend werde ich hier Bericht erstatten.


    Ok Higgy,

    warte gespannt auf deinen Post. Wie weit ist sie mit ihrem Deutsch? Hast sie Zertifikate, oder hat sie alleine gelernt?
    Sie muss die Fragen des Einbürgerungstest verstehen und antworten können, ebenso das Interview bei der Behörde wird in deutsch geführt.
    Darf ich fragenwas in ihrem A-titel steht und arbeitet sie oder bist du Alleinverdiener?

    Kwaheri

    Odiero schrieb:

    higgy schrieb:

    Hallo Odiero und vielen Dank. Ich hatte vor ein paar Wochen beim Einbürgerungsamt in Hamburg angerufen und nach den Voraussetzungen gefragt. Davon hatte man mir nichts gesagt. Ich hatte das von einem befreundeten Paar gehört, dass in Dänemark geheiratet hatte. Es ist schon erstaunlich. Meiner Frau wurde eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis auf Grundlage der Heiratsurkunde aus dem Sheria House erteilt. Sie hätte sich damit sogar hier bei der Polizei bewerben können. Mir hatte man gesagt, dass wir 3 Jahre in Deutschland zusammen leben müssen. Nicht das Datum der Heirat ist entscheidend. Ich werde aber am Montag da noch mal anrufen und sie mit der Frage konfrontieren. Die Anerkennung soll teilweise sehr lange dauern. Anschließend werde ich hier Bericht erstatten.


    Ok Higgy,

    warte gespannt auf deinen Post. Wie weit ist sie mit ihrem Deutsch? Hast sie Zertifikate, oder hat sie alleine gelernt?
    Sie muss die Fragen des Einbürgerungstest verstehen und antworten können, ebenso das Interview bei der Behörde wird in deutsch geführt.
    Darf ich fragenwas in ihrem A-titel steht und arbeitet sie oder bist du Alleinverdiener?

    Kwaheri


    So hier das Ergebnis meiner Nachfrage zur Frage "Eintrag in ein deutsches Eheregister erforderlich zur Einbürgerung":
    Gedächtnisprotokoll über das Gespräch mit der „Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten“Tel. 040 428392063

    Frage vom 27.07.2020:

    Frage: Wir haben in Nairobi geheiratet und eine amtlich beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bekommen. Muss unsere Ehe in das deutsche Heiratsregister eingetragen werden, damit meine Frau die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann?
    Antwort: Nein. Solange die Heirat zur Beantragung eines Visums und Aufenthaltsgenehmigung ausreichend war, braucht die Ehe nicht in einem deutsches Heiratsregister eingetragen zu werden.

    Fazit: Es ist nicht erforderlich, dass die Ehe, die wir 01.2018 im Nairobi Sheria House geschlossen haben, in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen, wenn meine kenianische Ehefrau die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte. Solange die Abschrift aus dem Eheregister für ein Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland ausreichend war, reicht sie auch für den Antrag der deutschen Staatsbürgerschaft aus.

    Hier mal alle Informationen zur Einbürgerung, die ich nachgefragt habe:

    28.04.2020:

    Gedächtnisprotokoll über das Gespräch gestern mit der „Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten“ Tel. 040 428392063

    Frage: Muss meine Ehefrau eine Arbeit nachweisen, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt?
    Antwort: Nein. Es ist nur wichtig, dass weder der deutsche Ehemann noch die Ehefrau öffentliche Unterstützung bekommen. Gemeint sind Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Bei der Einbürgerung für Ehegatten sind strengere Bedingungen geknüpft, als an Personen, die schon länger hier leben.

    Frage: Wann kann meine Ehefrau einen Antrag stellen:
    Antwort: Sie kann einen Antrag 2 Monate vor dem Ende der 3-jährigen Wartezeit stellen. Die Bearbeitung vor Corona betrug bereits 9 Monate. Zurzeit dauert es länger. Sie bekommt erst eine Bescheinigung, dass sie eingebürgert werden kann. Dann wird sie aufgefordert, die kenianische Staatsangehörigkeit abzulegen.

    Frage: Wie lange darf meine Ehefrau innerhalb der 3 Jahre im Ausland gewesen sein?
    Antwort: Sie muss nachweisen, dass sie hier lebt. Das heißt, wenn sie innerhalb der 3 Jahre mehr als 6 Monaten außerhalb von Deutschland war, kann sie nicht mehr eingebürgert werden. Wenn sie mehrmals aus Deutschland ausgereist ist, werden alle Zeiten aufaddiert. Es ist auch wichtig, dass sie mit ihrem Ehemann zusammen lebt. Sie kann z.B. dann nicht bei einer Freundin (in Deutschland) leben.

    Frage: Muss sie eine Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht) haben?
    Antwort: Nein, eine Niederlassungserlaubnis ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass sie einen gültigen Aufenthaltstitel hat. Es ist aber nach Ablauf der 3 Jahre empfohlen eine Niederlassungserlaubnis neben dem Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Außerdem darf sie nicht wegen einer Straftat verurteilt sein.

    Frage: Muss meine Frau beim Einbürgerungstest einen Deutschtest machen? Sie hat bereits den Integrationstest mit B1 und B2 gemacht.
    Antwort: Es muss kein Einbürgerungstest machen. Mit B2 hat sie sogar mehr als gefordert. Es ist nur ein bestandener B1-Test erforderlich (bestandener Test des Integrationslehrgangs). Allerdings muss sie einen Test über Deutschland ablegen (Anmerkung: Das ist ein Test über Deutschland. Es handelt sich um den Fragenkatalog des BAMF: oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:4030582182619:::::). Dann muss sie ihre kenianische Staatsangehörigkeit aufgeben.

    27.07.2020:

    Frage: Wir haben in Nairobi geheiratet und eine amtlich beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (blauer Schein, war früher mal gelb. Es ist nicht die graue Heiratsurkunde gemeint) bekommen. Muss unsere Ehe in das deutsche Heiratsregister eingetragen werden, damit meine Frau die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann?
    Antwort: Nein. Solange die Heirat zur Beantragung eines Visums und Aufenthaltsgenehmigung ausreichend war, braucht die Ehe nicht in einem deutsches Heiratsregister eingetragen zu werden.

    An Alle hier in diesem Forum: Ich bin über 30 Beamter gewesen und kenne mich damit aus, wie die Behörden in Deutschland ticken. Wenn ihr Fragen habt, dann seid ihr herzlich eingeladen mich zu fragen. Und keine Angst: Es gibt keine dummen Fragen nur dumme Antworten. Soweit ich weiß, könnt ihr auch Fragen persönlich nur an mich stellen, die kein Anderer außer mir lesen kann. Wie das geht müsst ihr aber Mzungu fragen. Ich habe davon keine Ahnung.
    hallo leute,ich habe in beitraegen einiger mitglieder ueber probleme bei einreise/nachzug des ehegatten und dem damit verbundenen nachweis ueber den a1 test gelesen,speziell auch nach monatelangen,erfolglosen bemuehungen.dazu habe ich dies hier gefunden:

    Überschreitet jedoch das Spracherfordernis als Nachzugsvoraussetzung im Visumverfahren im Einzelfall das zumutbare Ausmaß der Beeinträchtigung der durch Art. 6 Abs. 1 GG qualifiziert geschützten Belange des ausländischen und deutschen Ehegatten, ist es geboten, gemäß § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG von der Anwendung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG vor der Einreise des ausländischen Ehegatten abzusehen. Die Unzumutbarkeit kann sich u.a. daraus ergeben, dass es dem ausländischen Ehegatten aus besonderen persönlichen Gründen oder wegen der besonderen Umstände in seinem Heimatland nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die deutsche Sprache innerhalb angemessener Zeit zu erlernen. In einem solchen Fall schlägt die grundsätzlich verhältnismäßige Nachzugsvoraussetzung in ein unverhältnismäßiges dauerhaftes Nachzugshindernis um. Die Grenze zwischen Regel- und Ausnahmefall ist nach der Überzeugung des Senats bei einer Nachzugsverzögerung von einem Jahr zu ziehen. Sind zumutbare Bemühungen zum Erwerb der Sprachkenntnisse ein Jahr lang erfolglos geblieben, darf dem Visumbegehren des Ehegatten eines Deutschen das Spracherfordernis nicht mehr entgegen gehalten werden. Entsprechendes gilt, wenn dem ausländischen Ehepartner Bemühungen zum Spracherwerb von vornherein nicht zumutbar sind, etwa weil Sprachkurse in dem betreffenden Land nicht angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist und auch sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb nicht bestehen; in diesem Fall braucht die Jahresfrist nicht abgewartet zu werden. Bei der Zumutbarkeitsprüfung sind insbesondere die Verfügbarkeit von Lernangeboten, deren Kosten, ihre Erreichbarkeit sowie persönliche Umstände zu berücksichtigen, die der Wahrnehmung von Lernangeboten entgegenstehen können, etwa Krankheit oder Unabkömmlichkeit. Das erforderliche Bemühen zum Spracherwerb kann auch darin zum Ausdruck kommen, dass der Ausländer zwar die schriftlichen Anforderungen nicht erfüllt, wohl aber die mündlichen.