Einladung der Mutter nach Deutschland!

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    Einladung der Mutter nach Deutschland!

    Hi Leute,

    kennst sich jemand damit aus?
    Meine Frau, ehemalige Kenianerin, inzwischen im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit würdegerne ihre Mutter einladen.
    Braucht die Mutter weiterhin ein Visum und Verpflichtungserklärung, oder wird das nun anders behandelt da meine Frau nun Deutsche ist???

    Wäre cool wenn da jemandInfos zu hätte.

    Mfg Odiero
    Zum Thema Einladung bitte ich mir ein paar Tips zu geben. Ich hatte meine Freundin aus Tansania zu mir nach Deutschland eingeladen. Eigentlich haben wir alles richtig gemacht. Es fehlten keine Papiere und trotzdem wurde das Visum verweigert. Die Gründe, die in der Ablehnung angekreuzt wurden sind: 1. "Die vorgelegten Informationen oder der Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthaltes waren nicht glaubhaft." 2. "Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht nach Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen." Um die tieferen Gründe zu erfahren muss man Widerspruch einlegen. Gibt es denn keine anderen Wegen die tieferen Ablehnungsgründe zu erfahren? Außerdem verstehe ich nicht, warum man meiner Freundin unterstellt, dass der Zwecks ihren Aufenthaltes nicht glaubhaft sein soll. Ich hatte eine Verpflichtungserklärung ihr mitgegeben und sogar eine Einladung geschrieben. Außerdem hat sie Fotos bekommen, worauf wir beide zu sehen sind, um zu beweisen, dass wir uns physisch begegnet sind. Was soll ich denn noch tun?
    Wenn mir Details zu den einzelnen Fällen bekannt wären, könnte ich mich natürlich besser dazu äußern.
    Aber generell ist positiv und vielleicht auch entscheidend - aus meiner (langjährigen) Erfahrung

    für den Rückkehrwillen:
    *) ein nachgewiesener unselbstständiger Beruf mit Bestätigung der Wiedereinstellung nach Rückkehr (Beispieltext: "ist bei uns seit xxxx angestellt. Wir unterstützen die Reise von xxxx in der Nebensaison nach xxxx, auch zur Verbesserung der Sprachkenntnisse. Nach Rückkehr am xxxx wird er/sie wieder bei uns arbeiten") oder
    *) der Nachweise eines bereits bezahlten Studienplatzes
    *) der Nachweis, dass man ortsgebunden ist - Häuser, Grundstücke (nicht bloss eines) in langjährigem Besitz

    für die Finanzierbarkeit:
    ein mindestens 6 Monate altes Bankkonto mit glaubhaften Ein- und Ausgängen jedes Monat (.B. KES 15.000 Einzahlung jeden 5. des Monats, Abhebungen jeweis 5000 am 6., 15. und 23. jeden Monats - eventuell noch besser einige Kreditkartenzahlungen für Benzin, in Naivas oder so statt der Behebungen).

    für die Aufenthaltszwecke:
    *) wenn die "eigene" Finanzierbarkeit gesichert scheint (am Kontoauszug müssen dann aber auch glaubhafte Zahlen stehen) reicht "Tourismus" al Reisezweck
    *) Verwandtenbesuch klappt auch, wenn der Rückkehrwille gegeben scheint
    *) verbessern/erlernen der deutschen Sprache, wenn vorab schon ein Lehrgang in einer Sprachschule nachweislich gebucht und bezahlt worden ist - da sind dann auch sechs Monate Aufenthalt möglich

    für die Unterkunft:
    *) bezahlte Hotelunterkunft oder Nachweis eines Zimmers in einer Wohnung oder in einem Haus, das groß genug ist, die Antragstellenden Personen auch zu beherbergen

    Persönlich habe ich schon deutlich mehr als 10 Anträge ausgefüllt, abgelehnt ist noch keiner worden. Manchmal wurde der Aspirant(in) in die Botschaft vorgeladen, andere sind ganz einfach ausgestellt worden. Allerdings habe ich - schon aus Eigeninteresse - auch noch nie jemanden eingeladen, von dessen/deren Rückkehrwillen ich nicht nicht zu 100% überzeugt war und wo sich meine mögliche finanzielle Belastung mit der Freude des Aufenthalts die Waage gehalten haben.

    Ich wünsche allen Antragstellern, die dies seriös versuchen viel Glück bei den Anträgen und jenen, die das unserös versuchen und dann als U-Boot in Schengen weitermachen wollen, weniger.
    Danke für deinen Beitrag. Der zweite Versuch hat geklappt. Jetzt hat sie ein Visum bekommen. Der Fehler lag wahrscheinlich in der Checkliste des AA. Auf der Checkliste fehlte "Impfausweis über eine Corona-Impfung". Beim 2. Antrag fragte die Sachbearbeiterin ungläubig, warum meine Freundin beim ersten mal keinen Impfausweis gezeigt hatte. Außerdem hat sie detailliertere Unterlagen für ihr Selbständigkeit und laufenden Geschäftseinnahmen geliefert. Alles zusammen über 1 Kg Unterlagen, die sie beim Antrag abgegeben hatte.