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Gefahren Kenia Beziehung Heirat Warnung

Beitragvon werner-leo » Fr 19. Feb 2010, 15:14

Hier mal ein Brief meiner Anwältin,an die Gegenseite.

In der Familiensache
W***/G***
wegen Eheaufhebung/Ehescheidung
3*F ***/**



nehmen wir zum Schriftsatz der Gegenseite vom **.**.**** wie folgt Stellung:

1. Es ist zwar richtig, dass der Antragsteller die Ehe mit der Antragsgegnerin fortgesetzt hat, nachdem er die Täuschung über das Bestehen einer Schwangerschaft entdeckt hatte. Dies hat er allerdings nur getan, da die erste Täuschung von der zweiten Täuschung abgelöst wurde. Die Antragsgegnerin behauptete schließlich nach dem ihre erste Lüge aufgeflogen war, dass sie nun tatsächlich vom Antragsteller schwanger sei. Diese Behauptung wollte der Antragsteller zunächst nicht glauben. Er beabsichtigte vielmehr nach drei Tagen zurück zu fliegen und die Ehe zu beenden. Vor seinem geplanten Rückflug telefonierte der Antragsteller mit seinem Bruder M***** und holte dessen Rat ein. Dieser riet ihm, zu einem Arzt zu gehen und einen Ultraschall machen zu lassen. Er solle sich aber auf keinen Fall - wie beim ersten Mal - mit einem Urintest zufrieden geben.

Beweis: Zeugnis des Herrn M*** W*, H*. 1,
7 H*

Diesem Rat folgte der Antragsteller. Der Arzt bescheinigte ihm, dass die Antragsgegnerin in der 16. Woche schwanger ist.

Beweis: ärztlicher Bericht vom **.**.****, Anlage A** *

Nach diesem Beweis glaubte der Antragsteller, dass die Antragsgegnerin tatsächlich ein Kind von ihm bekomme. Einzig und allein aus diesem Grund hat er die Ehe fortgeführt.

Hätte die Antragsgegnerin ihm wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass sie während der Empfängniszeit - kurz vor oder nach der Hochzeit - mit einem anderen Mann geschlafen hätte, hätte der Antragsteller keinesfalls die Ehe fortgeführt.

Weiter wird noch einmal betont, dass der Antragsteller die Antragsgegnerin überhaupt nicht geheiratet hätte, wenn sie nicht behauptet hätte, von ihm schwanger zu sein. Er hat sie nur geheiratet, um als anständiger Mann zu ihr und zu seinem Kind zu stehen.

Die erste Täuschung stellt somit einen ersten Aufhebungsgrund dar.

2. Auch der zweite Aufhebungsgrund ist gegeben. Dies wird das Vaterschaftsgutachten beweisen.

Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller über die Person des Erzeugers ihres Kindes getäuscht. Hierbei ist vollkommen unerheblich, ob die Antragsgegnerin geglaubt oder doch vielmehr gehofft hatte, dass der Antragsteller der Vater ihres Kindes ist. Es besteht schließlich eine Offenbarungspflicht über anderweitigen Geschlechtsverkehr während der Empfängniszeit auch ohne ausdrückliche Nachfrage, wenn die Ehe wegen einer Schwangerschaft geschlossen wird (OLG Karlsruhe, NJW RR 2000, 737). Hier geht es zwar nicht um die Eingehung der Ehe, sondern um die Fortführung der Ehe. Dies kann jedoch - zumindest aufgrund der zwei aufeinanderfolgenden, sich ablösenden Täuschungshandlungen - nicht anders bewertet werden.

Außerdem ist allgemein bekannt, dass auch einmaliger Geschlechtsverkehr zu einer Schwangerschaft führen kann. Die Antragsgegnerin konnte deshalb keinesfalls davon ausgehen, dass der Antragsteller der Vater des Kindes ist.

Schließlich bestreitet der Antragsteller auch, dass die Antragsgegnerin nur einmal Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann gehabt haben soll. Er vermutet vielmehr, dass der Mann, der ihm als "nur ein guter Freund" vorgestellt worden ist, der Vater des Kindes ist. Dieser Freund hat während der Empfängniszeit mehrere Tage bei den Beteiligten gewohnt. Auch hat die Antragsgegnerin in dieser Zeit sehr viel Zeit allein mit diesem Freund verbracht.

Beweis: Foto, des besagten Freundes, erster von rechts, der die Antragsgegnerin an
der Hand hält, Anlage A** *

Aber selbst wenn die Vermutung des Antragstellers nicht zutreffen sollte und die Antragsgegnerin nur einmal mit einem fremden Mann geschlafen haben sollte, liegt eine Verfehlung der Antragsgegnerin vor. Wer nicht nur Ehebruch mit einem unbekannten Mann begeht, sondern darüber hinaus die damit verbundenen Gefährdungen wie Aids-Ansteckung etc. dem Ehepartner nicht unverzüglich mitteilt, der begeht ein offensichtlich eindeutiges Fehlverhalten (AG München FamRZ 2007, 1886). Ein solcher einmaliger Fehltritt, der die eheliche Treuepflicht verletzt, kann für die Ehe zusätzliche gravierende und unübersehbare Folgen haben. Hierbei geht es zum einen um die Frage der Vaterschaft und zum anderen um lebensgefährliche Krankheiten. Gerade in einem Land wie Kenia, in dem Aids leider sehr verbreitet ist, ist die Gefahr der Ansteckung groß. Diesem Risiko hat die Antragsgegnerin, die nach ihren Ausführungen zu diesem Zeitpunkt von ihrer eigenen Gesundheit überzeugt gewesen sein soll, den Antragsteller bewusst ausgesetzt. Schon allein dieser Grund rechtfertigt zumindest eine Härtefallscheidung.
3. Der Antragsteller hat sich nach wie vor keine Verfehlungen zu Schulden kommen lassen. Alle Vorwürfe sind haltlos und dienen lediglich dem Zweck von den nachweislichen Verfehlungen der Antragsgegnerin abzulenken.

a) Es ist nicht zutreffend, dass der Antragsteller während der bestehenden Beziehung mit der Antragsgegnerin Geschlechtsverkehr mit anderen Frauen hatte und zwar weder in Deutschland noch in Kenia. Auch ist es nicht richtig, dass der Antragsteller Kontakt zu einer Prostituierten in Frankfurt hat bzw. hatte. Er hat der Antragstellerin lediglich bei einem Ausflug nach Frankfurt erzählt, dass es in Frankfurt viel Prostitution gibt. Da die Antragsgegnerin allerdings notorisch eifersüchtig ist und dem Antragsteller mit jeder Frau eine Beziehung unterstellt, wird sich die Antragsgegnerin auch diesbezüglich eigene -irreale -Vorstellungen gemacht haben.

b) Wie bereits in dem Schriftsatz vom **.**.**** ausgeführt, hat der Antragsteller in den ersten Wochen der Behandlung (Behandlungsbeginn: Mitte/Ende **** ****) die Antragsgegnerin jeden Tag von neuem dazu überredet und regelrecht gezwungen, die Tabletten zu nehmen. Erst nachdem er bei seinem Tropenarzt Dr. M**** zur Untersuchung war und diesem von der HIV-Infektion und der Behandlung seiner Frau berichtete, bekam der Antragsteller die ersten Zweifel an der Behandlungsmethode. Dr. M**** erklärte schließlich, dass Frau Dr. U***** keine Ahnung hätte und sie sich alles zu HIV-Infektionen nur angelesen hätte.

Beweis: Zeugnis des Herrn Dr. I**** M**** B*** **, **** F**** DE

Der Antragsteller sprach Frau Dr. U**** bei dem nächsten Behandlungstermin auf die Aussage von Dr. M***** an. Sie meinte darauf nur, dass sie dies mit Dr. M***** kläre.

Beweis: Zeugnis der Frau Dr. U*****, bereits benannt

Nachdem der Antragsgegnerin durch die Tabletteneinnahme ständig übel wurde, wuchsen die Zweifel des Antragstellers. Aus diesem Grund recherchierte er im Internet und fand Beschreibungen von erheblichen Nebenwirkungen der antiretroviralen Therapie.

Beweis: Bilder aus dem Internet, Anlage ** *

Nach diesen Informationen hat er zu seiner Frau gesagt, dass er nicht mehr wisse, was richtig oder falsch ist, dass sie machen solle, was sie für richtig hält. Er wisse es nicht mehr.

Beweis: E-Mail vom **.**.****, Anlage ** *

Diese Ausführungen stimmen auch mit dem Attest der Frau Dr. U***** vom **.**.**** überein.

Nach der im Attest angekündigten schriftlichen Aufforderung, haben die Beteiligten auf unnachgiebiges Drängen des Antragstellers den nächsten Termin wahrgenommen. In diesem Gespräch konnte Frau Dr. K**** die Antragsgegnerin überzeugen, die Behandlung fortzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt hat der Antragsteller - wie bereits in den ersten Wochen - die Behandlung intensiv unterstützt. Auch Frau Dr. L***** von der Kinderklinik in F***** konnte sich davon überzeugen, dass der Antragsteller die Behandlung tatkräftig fördert.


Beweis: Zeugnis der Frau Dr. L*****, Uniklinik (Kinderklinik) F*****,
H******* Straße **, ***** F*****

Es ist also gerade nicht zutreffend, dass es auf das Betreiben des Antragstellers zurückging, dass die Antragsgegnerin die ihr verschriebene antiretrovirale Therapie nicht einhielt. Es war allein die Entscheidung der Antragsgegnerin, die Tabletten einige Wochen nicht zu nehmen.

Der Antragsteller wollte immer nur das Beste für seine Ehefrau und "sein" Kind. Er hat sogar für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt eine Hebamme, A***** G*****, beauftagt, um seine Frau zu unterstützen. Die Antragsgegnerin wollte jedoch keine Hilfe annehmen.

Beweis: Zeugnis der Frau A*****, H***** ** b, ***** W*****

c) Es ist nach wie vor nicht richtig, dass der Antragsteller die Antragsgegnerin zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr drängte. Es war die Antragsgegnerin, die den ungeschützten Geschlechtsverkehr haben wollte, um schwanger zu werden. Es ist auch nicht ersichtlich, warum ein gesunder Mann sich freiwillig der Gefahr aussetzen sollte, sich lebensgefährlich anzustecken. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller wusste, dass die Antragsgegnerin die Tabletten nicht regelmäßig einnimmt und somit die Ansteckungsgefahr besteht.

Beweis: E-Mail vom **.**.*****, A***** A**. *

Auch nach dem Vorbringen der Antragsgegnerin vom **.**.**** liegen keine Verfehlungen des Antragstellers vor.

Nach allem wird dem Antrag auf Aufhebung der Ehe bzw. Härtefallscheidung stattzugeben sein.







Rechtsanwältin Sc

*edit mzungu.info*
Hab mal im Interesse aller Beteiligten die Daten raus, der Rest ist sehr interresant ;-)
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Re: Zeichen für einen mzungu

Beitragvon mutua » Fr 19. Feb 2010, 15:51

Lieber Werner-Leo.
Willkommen aus dem "anderen" Forum , in dem Du Deine ganze Geschichte publik gemacht hast,und der guten Ordnung halber sollte man auch erwähnen, das Du von vielen, die Du jetzt hier wiederfindest, gewarnt worden bist.
In dem "anderen" Forum haben diese Warner (die meisten entsorgt) das Harmoniebedürfnis des Forums erheblich gestört ,so auch ich und wenn Du dann auch noch ein Babyfoto dort einstellst,von dem Du annimmst,das es deins ist und ich dann behauptet habe, das das ein reinrassig afrikanisches Baby ist, was hat man auf mich eingeprügelt,da war sich die Forumsgemeinde nahezu einig,wie ich mir so etwas erlauben könnte,schließlich würde ich das junge Glück in den Schmutz ziehen.
Und weil Du so naiv Deine ganze Kenyahistorie so haarklein erzählt hast,haben Dich sicherlich viele dieser Kuschelfraktion noch durch "gute Ratschläge" verunsichert.
Also, hättest Du auf diese Kritiker gehört, wäre Dir manches frühzeitig erspart geblieben und auch mit Realnahmen solltest Du etwas vorsichtiger umgehen,das kann weiteren Ärger bedeuten,denn Dein Rechtsstreit ist noch nicht vorbei und der Ausgang ungewiss.
Gruß Mutua.
mutua
 
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Re: Zeichen für einen mzungu

Beitragvon southcoast » Fr 19. Feb 2010, 16:49

Hallo Werner-Leo!

Auch ich habe deine Geschichte verfolgt und wusste schon nach dem 4. Satz deiner Schilderung was passiert und das du Opfer einer Betrügerin geworden bist.
Es ist alles sehr traurig, aber dennoch hätte ich an deiner Stelle auch nicht das gesamte Schreiben veröffentlicht und nur ein kurzes Statement abgegeben, da man nie weiss wem dies alles in die Hände fällt und wie der Rechtsstreit ausgeht.
Ich wünsche dir trotzdem viel Glück und Kraft dies alles zu überstehen und hoffe das du dich nicht nochmal auf soetwas einlässt?! (ich gehe davon aus das du draus gelernt hast!?)

Nun zu den Fingerzeichen auf den Bildern: Ich habe auch einige Bilder durchgewühlt und musste feststellen das dieses Zeichen angewandt wurde, allerdings auch bei Leuten, die nur in Singlepose fotografiert wurden. Genau aus diesem Grunde fragte ich jemanden und bekam zur Antwort, dass dies bei Africans weit verbreitet sei mit diesem Zeichen und es mit Cool-Sein etwas zu tun hat.

Gruß Ecke
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Re: Zeichen für einen mzungu

Beitragvon Shikamoo » Fr 19. Feb 2010, 16:57

southcoast hat geschrieben:dass dies bei Africans weit verbreitet sei mit diesem Zeichen und es mit Cool-Sein etwas zu tun hat.

:P endlich hats einer.
Schaut euch mal MTV an. Bei jedem Rapper könnt ihr diese Fingergeste 100 mal pro 10 Minuten sehen. 8-)
Eines der nützlichsten Tiere ist das Schwein. Von ihm kann man alles verwenden, das Fleisch von vorn bis hinten, die Haut für Leder, die Borsten für Bürsten und den Namen als Schimpfwort. (Kindermund)
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Re: Zeichen für einen mzungu

Beitragvon moto » Fr 19. Feb 2010, 17:12

werner-leo hat geschrieben:Hier mal ein Brief meiner Anwältin,an die Gegenseite.

In der Familiensache....

Rechtsanwältin Sc



Es ist schon eine arge Enttäuschung für Dich, wie mit Dir verfahren wurde.

Dennoch - ich würde den Admin bitten, alle Namen unkenntlich zu machen. Wie schon gesagt - zusätzlichen Ärger könntest
Du dir damit ersparen.
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Re: Gefahren Kenia Beziehung Heirat Warnung

Beitragvon Mzungu » Fr 19. Feb 2010, 17:47

Hi,

wir haben es mal gerichtet und abgetrennt, in einen neuen Tread 8-)

Danke für den Beitrag@werner-leo, berichte weiter, es werden sicherlich noch viele nachlesen müssen :|


grüße mzungu
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Re: Gefahren Kenia Beziehung Heirat Warnung

Beitragvon Matundani » Fr 19. Feb 2010, 18:01

@werner-leo
Ich ziehe meinen Hut vor Deinem Mut Deine Geschichte hier zu veröffentlichen. Respekt !!!
Hoffendlich nehmen sich diese Geschichte viele Tagträumer zu Herzen. Noch mal. Repekt.
Wer etwas will, sucht einen Weg.
Wer etwas nicht will, sucht nach Erklärungen.
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Re: Gefahren Kenia Beziehung Heirat Warnung

Beitragvon werner-leo » Sa 20. Feb 2010, 07:35

Bin auch für jede Kritik Dankbar und Offen.
Es war und ist allein durch meine Naivität und Dummheit soweit gekommen.
Letztendlich muss ich die Suppe auslöffeln,und hoffen das ich demnächst vor Gericht ohne Folgekosten davon komme.
Nur darf halt dann die Allgemeinheit für meine noch Ehefrau,und das Kind aufkommen.
So wie es aussieht darf sie wohl hier bleiben.
Hilfsorganisationen sind schon zur Stelle.
Habe seit dem Drama,und viellen Gesprächen mit anderen Leuten herausgehört,das es vielle Geschichten mit Ausländern gibt das Ähnlichkeiten mit meiner haben.
Und dann mit Ansteckenden Krankheiten habe ich wohl ein Stein im Brett gehabt beim lieben Gott.
Die Ärzte waren selber Erstaunt,das ich mich nicht Infiziert habe.
Habe gerade einen weiteren Brief der Gegenseite im Briefkasten gehabt.
Jetzt wird komplett die Wahrheit verdreht,und eine einzige Lüge dargestellt.
1.Richtig war,das meine Frau notorisch Eifersüchtig war,und mir sogar mit meiner Anwältin eine Beziehung unterstellte.
Jede Telefonnummer in meinem Handy hat sie Zurückgerufen,und anschliessend alle Gelöscht usw.
Falsch ist,Jetzt werde ich als Eifersüchtiger Despot bezeichnet.
2.Richtig war ,das ich mit meiner Frau viel Unternommen habe,und mit Ihr in Dresden ,München,Schweiz,Elsass usw. war.
Unter anderem auf eigenen wunsch meiner Frau mit Ihr Frankfurt besucht haben ,und dort in Sachsenhausen usw.waren.
Da wir mit dem ICE im Bahnhof ankammen,habe ich Ihr nur über die vielle Prostitution um den Bahnhof erzählt,und das wir hier nicht unnötig lange bleiben.
Falsch ist,mir wird Langjährige Beziehungen zu Prostituierten in Frankfurt nachgesagt,und bei einem besuch in Frankfurt mit meiner Frau,hat sie Gesehen wie ich mehrere Prostituirte persönlich mit namen begrüsst habe.
3.Richtig war,das ich 42 Jahre und keine Jungfrau mehr bin.
Habe kein Hiv,aber meine Ehefrau.

Falsch ist,das ich angeblich mehrere Kinder in Kenia habe,und Gerichtsstreitigkeiten und Unterhaltsvorderungen von kenianischen Frauen.

Wie kann man nur so einen Müll als Anwältin schreiben ?
Vielleicht war diesse schon mal Schmierenkomödiantin beim Fernsehen.
Barbara Salisch und wie die alle heissen.
Es wäre mal besser ein wort der Entschuldigung,und das Eingeständnis von Fehlern.
Aber ich habe durch meine Frau nur das eine Gehört ,,GARNICHTS,,
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Re: Gefahren Kenia Beziehung Heirat Warnung

Beitragvon moto » Sa 20. Feb 2010, 10:52

werner-leo hat geschrieben:Bin auch für jede Kritik Dankbar und Offen.
Es war und ist allein durch meine Naivität und Dummheit soweit gekommen.
Letztendlich muss ich die Suppe auslöffeln,und hoffen das ich demnächst vor Gericht ohne Folgekosten davon komme.
Nur darf halt dann die Allgemeinheit für meine noch Ehefrau,und das Kind aufkommen.
So wie es aussieht darf sie wohl hier bleiben.
Hilfsorganisationen sind schon zur Stelle.



werner-leo, du erlaubst Kritik, wie Du sagst.
Dann mache doch nicht dieselben Fehler, wie Du sie anderen ankreidest.
Du musst Dich hier im Forum auch nicht rechtfertigen, da Deine Geschichte schon nachvollziehbar ist.
Scheidungen verlaufen in den meisten Fällen nicht problemlos. Du kennst doch das Sprichwort vom "schmutzige Wäsche waschen?
Die Anwältin Deiner Frau muss das, was ihr Deine Frau erzählt, auch verwerten, d.h., juristisch "aufbereiten", damit der Richter/in versteht, was der "Kern" der Sache ist. Du solltest daher nicht auf alle "Nebenschauplätze" reagieren, sondern
immer wieder vortragen, was Dir wichtig ist:
Die Trennung von der Frau, die Dich sehr enttäuscht und verletzt hat.

Die "Allgemeinheit" kennt die Rechtsfolgen in solchen Fällen. Du musst Dir also keine Sorgen darüber machen, was die
"Allgemeinheit" bereit ist, mitzutragen, mit zu finanzieren.
Du hast mit der Vergabe der Aufenthaltsgenehmigung Deiner dann Ex-Frau nichts zu tun. Also ärgere Dich nicht darüber,
dass sie bleiben darf.
Wenn ihr dabei Hilfsorganisationen zur Seite stehen - um so besser. Sie kann Hilfe gebrauchen.
Richtig ist, dass Hilfsorganisationen von solchen Fällen "leben", d.h., damit ihre Notwendigkeit nachweisen können.
Sie haben sich spezialisiert auf derartige Fälle, von denen es immer mehr gibt.
Die Gründe, warum es zu derartigen tragischen Begegnungen kommt, werden in den wenigsten Fällen gesehen.

Sage Dir nach Deiner vergangenen Liebe also: "Wer ein Kamel liebt, muss auch seine Höcker lieben".

In diesem Sinne versuche die Dinge zu sehen, argumentiere sachlich, verfolge Dein Ziel ohne Schlachtgetümmel.
Und sprich auch bitte nicht namentlich und schlecht von gewissen "Rechtssendungen" im Fernsehprogramm. Da wird in vielem nur die "Realität" abgebildet, die dem einen eben Schaden bringt, den anderen zum Gewinner erklärt.
moto
 
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Re: Gefahren Kenia Beziehung Heirat Warnung

Beitragvon Matundani » Sa 20. Feb 2010, 12:11

@werner -leo. Selbst wenn Du in Kenia andere Kinder hinterlassen hättest. Die Rechstanwältin Deiner Liebsten sollte sich mal erkundigen wie das Unterhaltsrecht in Kenia aussieht!! Nur wer verheiratet war kann überhaupt was durchsetzen.
Mit mir hatten die es auch mehr als einmal versucht. Diese Forderung konnte ich locker abschütteln.
Ist auch kein Wunder. Wenn die Väter unehelicher Kinder in Kenia löhnen müßten, würden alle Mzee´s und vor allem alle Politiker keinen Schiling mehr für sich haben, und müssten wie auch das normale Volk Changa und Mnazi saufen :?
Wer etwas will, sucht einen Weg.
Wer etwas nicht will, sucht nach Erklärungen.
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