Prozess wegen Mordes an einem Deutschen am High Court in Mombasa - Fortsetzung am 24.03.2016

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    Prozess wegen Mordes an einem Deutschen am High Court in Mombasa - Fortsetzung am 24.03.2016

    Der Prozess wird am 24.03.2016 fortgesetzt. Es soll ein neuer Richter mit dem Fall betraut sein, der sich erst einmal einlesen musste.

    Zitat aus einem älteren Posting ("Prozess wegen Mordes an einem Deutschen"):

    "Am 18. September 2015 wird der Prozess wegen des Mordes an meinem Vater, der seit den 90iger Jahren seinen Ruhestand in Diani Beach verbrachte, fortgesetzt und vielleicht zu einem Ende gebracht. Der Tod trat höchstwahrscheinlich am Abend des 20. Juli 2013 ein.

    Der Tote wurde am Morgen des 22. Juli 2013 tot im Bett mit schweren Kopfverletzungen aufgefunden. Der Tote war an Händen und Füßen ans Bett gefesselt.

    Im Dezember 2013 wurden zwei Tatverdächtige verhaftet. Sie wurden des Mordes angeklagt. Seitdem läuft das Verfahren am High Court in Mombasa. Die Angeklagten sind seit Dezember 2013 in Haft,
    .
    Case CRC Rep vs ..., 18. September 2015, 9 Uhr morgens oder später. "
    Der Richter und die (Polizei-)Zeugen waren nicht erschienen. Da waren ein Bekannter, der für mich den Prozess beobachtet und mein Anwalt. Die deutsche Botschaft in Nairobi hatte einen Prozessbeobachter vom BKA Nairobi geschickt. Dieser Prozessbeobachter hat sich mit meinem Anwalt sowie der neuen Staatsanwältin ausgetauscht.

    Der Prozess wurde vertagt auf den 14. Juli 2015.

    Es wird versucht, darauf hinzuwirken, dass Richter und Zeugen das nächste Mal erscheinen, weil damit der Fall abgeschlossen werden kann.
    Vertagt auf den 14. Juli 2016 (und nicht 2015) natürlich..

    Meinen Vater, der seit Ende der 90iger Jahre in Diani Beach lebte, hatten sie Ende Juli 2013 im eigenen Haus ausgeraubt und erschlagen. Der materielle Schaden interssiert mich überhaupt nicht mehr, ich sähe allerdings gerne, dass die Mörder zur Verantwortung gezogen werden.

    Laut Polizei sollen die Mörder seine zwei letzten weiblichen Gäste gewesen sein. Unmittelbar nach der Tat waren die beiden nicht aufzufinden, sie sollen nach Tanzania geflohen sein, von wo sie aber im Dezember 2013 wieder nach Diani Beach/Ukunda zurückgekehrt sein sollen. Die beiden Tatverdächtigen wurden im Dezember 2013 in Diani Beach/Ukunda verhaftet, unter Mordanklage gestellt und sitzen seitdem in Haft. Ob die beiden das wirklich waren, kann ich nicht beurteilen.

    Der Mordprozess am Mombasa High Court zieht sich mit wiederholten Vertagungen endlos in die Länge - mein Anwalt und die Deutsche Botschaft in Nairobi versuchen, ein bißchen Druck zu machen, dass er zu einem Ende kommt.

    Am 14. Juli 2016 war in Mombasa wieder ein Prozesstermin, bei dem mehrere Polizisten aussagten. Es fehlen aber wohl noch zwei wichtige Polizeizeugen, die wohl maßgeblich die Ermittlungen geführt haben sollen.

    Die beiden sollen inzwischen in sehr abgelegenen Regionen Kenia arbeiten - es ist von Turkana und Marsabit die Rede - und sind deshalb angeblich schwer aufzutreiben.

    Das Gericht hat den nächsten Prozesstermin am Mombasa High Court für den 8. September 2016, 14:30 festgesetzt - mal sehen, ob die beiden letzten Polizeizeugen da erscheinen.
    Am 8. September 2016 erschien einer beiden Polizeizeugen(Ermittler) vor Gericht und machte seine Aussage. Der andere soll wieder in eine abgelegene Gegend von Kenia versetzt worden sein und konnte deshalb angeblich nicht kommen. Das Gericht wollte nicht noch auf den letzten Zeugen warten und hat die Beweisaufnahme abgeschlossen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung bekommen jetzt Gelegenheit Stellung zu nehmen. Auch mein Anwalt, der mich als Sohn des Ermordeten vertritt, wird Stellung nehmen.

    Am 5. Oktober 2016 um 9:00 morgnens ist "Highlight Submission".

    Mein Anwalt und ein Freund werden da für mich hingehen und mir berichten. Vielleicht kommt auch ein Vertreter des BKA/der Deutschen Botschaft in Nairobi, und ich bekomme auch von dort einen Bericht.

    Ich habe meinen Anwalt gefragt, was "Highlight Submission" ist. Er hat mir folgenden Text geschickt:

    "Submissions are explanations given by the parties concerning how the case has proceeded, the evidence and the law applicable. In this case, the submissions shall concern whether the prosecution have made out a case warranting the accused persons to be put to their defence.

    It is normally done in open court. Since the submissions shall be written, the parties will only be required to highlight the main points whereas the judge shall read the entire submissions before delivering the ruling.

    At this stage the court make a ruling on whether the accuseds have a case to answer or not. If they have a case to answer they shall be put in their defence and they can also call witnesses if they have. If there is no case to answer, they stand to be
    acquitted.

    Highlighting of submission is more of a legal thing more that of giving evidence. The friends may attend and the press although due to the technicality of it they may fail to
    understand what is happening thus rendering their presence irrelevant.

    The ruling is different from a judgment. The ruling may not necessarily signal the end of the case if the accused are put on their defence then they will give evidence and call witnesses. But if the court finds that accuseds have no case to answer, then that would mark the end of the case.

    The highlighting shall be on 5/10/2016 in the morning, same court."

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    Das "Highlighting" soll um am 5. Oktober 9:30 vormittags in Court Room Nr. 5 am Mombasa High Court stattfinden. Die Reporterin einer kenianischen Tageszeitung war nach eigenen Angaben die letzten Mal da und versucht einen Artikel über den Fall zu schreiben.

    Ich werde nicht extra nach Kenia kommen, sondern werde von meinem Anwalt aus Mombasa vertreten, der mir natürlich danach einen Bericht schicken wird. Außerdem wird der Prozess möglicherweise von einem Verbindungsbeamten des BKA bei der Deutschen Botschaft in Nairobi besucht.
    Das Highlighting am 5. Oktober 2016 fand statt. Mein Anwalt und zwei Bekannte aus Kenia waren da, außerdem zwei Vertreter der Deutschen Botschaft in Nairobi, darunter ein Verbindungsbeamter des BKA.

    Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Argumente eingereicht, von der Verteidigung war laut Bericht meinem Anwalts noch nichts da.

    Am 13. Oktober 2016 ist ein sogenanntes Mentioning, bis dahin sollte die Verteidigung ihre Sachen wohl auch einreichen.


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