Unterhalts- /Bedürftigkeitsbescheinigung zu Steuerzwecken

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    Unterhalts- /Bedürftigkeitsbescheinigung zu Steuerzwecken

    Hallo zusammen,
    meine Geschichte ist ja bekannt. Ich unterstütze meine Tochter Nathalia (10) und die Mutter mit ca. 5 T€ p.a.
    Davon gehen ca. 2,5 T€ an die Schule und ca. 2,5 T€ für den Unterhalt (wohnen, leben und essen).
    Wie schon beschrieben, kann ich davon lediglich den Kinder-Freibetrag von 1.920 € (gültig für Kenia) steuerlich
    geltend machen, was sich mit ca. 400-500 € Steuer-Rückerstattung niederschlägt.
    Ich habe nun von einem Steuerberater erfahren, sollte ich der deutschen Steuerbehörde eine Unterhalts- /
    Bedürftigkeitsbescheinigung (Formular liegt mir vor) vorlegen, so kann ich die tatsächlich bezahlten Kosten
    steuerlich geltend machen und die Rückerstattung würde sich auf ca. 1.800 € erhöhen. Das wäre ja schon ein
    beträchlich anteiliger Betrag meiner tatsächlichen Kosten.
    Vielleicht sind "Betroffene" im Forum die in der Sache bereits Erfahrungen gesammelt haben bzw. dies praktizieren???
    Es müsste doch Forumsteilnehmer geben, die ihr in Kenia lebendes Kind finanziell unterstützen!!!
    Durch welche Behörde in Kenia wird diese "Unterhalts- /Bedürftigkeitsbescheinigung" erstellt???
    Hat da jemand bereits Erfahrungen ????
    Auch das Schulgeld kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Nur wenn die Tochter in eine deutsche Schule geht.
    Nur, ich kenne keine deutsche Schule in Mombasa. Meine Tochter geht in die Swaminaryan Academy MBA.
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße aus Stuttgart.
    frabe21

    Re: Unterhalts- /Bedürftigkeitsbescheinigung zu Steuerzwecken

    Hallo frabe21,

    praktiziere das ganze bereits seit 5 Jahren erfolgreich. Habe ebenfalls einen 14 jährigen Sohn, der in die 7. Klasse in der St. Mary Bombolulu Academy geht.(kostet ca. € 350 p.a.)

    Das Formular welches du meinst, müsste "Maintenance declaration for calender year ...." sein. Fülle es jedes in English und Deutsch aus. Entweder kümmere ich mich bei meinem jährlichen Besuch selber darum oder schicke es vorab, so daß ich es nur noch abholen muß(ist der einfachere Lösung). Meine Ex-Famiie ist mir ebenfalls hierbei behilflich, bekommen ja auch etwas von der Steuererstattung ab.

    Habe eine Bekannte im NSSF Building in Mombasa, die mir immer behilflich ist. Kostet aber auch eine "Bearbeitungsgebühr" von ca. € 50. Läßt sich leider nicht vermeiden, obwohl ich das eigentlich ablehne. Erstmal diesjährig mußte die Bedürftige im Office selbst vorstellig werden und wurde zu den Angaben befragt, anschließend wird das Dokument nach Nairobi verschickt und kommt nach ca. 1 Woche gestempelt und unterschrieben zurück.

    Das Dokument reiche ich dann in Dt. bei meinem Finanzamt mit ein. Die genannte Summe der Rückerstattung kann ich nur bestätigen. Was mich am meistens beschämt, ist die Höhe des Kinder-Freibetrages in Hähe von ca. € 1.900
    (d.h. ca. € 160 pro Monat) und Kindergeld wird auch auch nicht gezahlt(obwohl Sohn Deutscher) ist, aber halt nicht in der EU wohnt. Somit ist die Unterhalts-/Bedürftigkeitsbescheinigung eine richtige Wohltat.

    P.S. Kannst mir ja einmal eine persönliche Mail zu kommen, falls du Intersse an den Kontakdaten(Handynummer) meiner Bekannten von NSSF hast. Da ich mich erst soeben Member geworden bin, kann ich leider noch nicht in die Mitgliederliste einsehen

    Re: Unterhalts- /Bedürftigkeitsbescheinigung zu Steuerzwecken

    Hallo mombasawindi,
    komme gerade von einem Meeting nach Hause und habe Deine Messages noch gelesen.
    Super, vielen Dank!!!! Ich melde mich bei Dir. Sehe auch dass Du neues Mitglied bist.
    Dafür noch ein besonderer Dank und ich melde mich bei Dir per PN.
    Wäre schön wenn noch weitere über Ihre Erfahrungen berichten würden.
    Es müsste doch eine Vielzahl an deutschen Väter geben, die für Ihre Kinder in Kenia sorgen.
    Bin dankbar für jeden Bericht.
    Grüße aus Stuttgart
    frabe21

    Re: Unterhalts- /Bedürftigkeitsbescheinigung zu Steuerzwecken

    Hallo mombasawindi & m3pedro,
    ich habe in der Zwischenzeit auch die Formulare von meinem Steuerberater erhalten und ausgefüllt. Liegen jedoch noch bei mir. Habe jedoch das Probleme, dass die Mutter meiner Tochter, sich in der Sache überhaupt nicht angagiert. Sie hält grundsätzlich davon Abstand, irgend etwas zu unterschreiben, das für uns in Europa eine Vergünstigung / (Steuerrückerstattung) bringt.
    Mich würde sehr interessieren wie es bei Dir m3pedro abläuft. Habe meine tatsächlichen Auslagen nun bei
    der EKSt-Anmeldung angegeben mit dem Hinweis, die bestätigten Dokumente nachzureichen, wenn ich aus Kenia zurückkommen.
    Nur weiss ich leider nicht, wann ich wieder nach Kenia reise.
    Würde mich freuen, über den Ablauf zu hören und viele Grüße an alle.
    frabe21

    Re: Unterhalts- /Bedürftigkeitsbescheinigung zu Steuerzwecken

    Hallo frabe21,

    habe gestern mit dem Finanzamt gesprochen und die meinten, dieses Formular sei nur für unterhaltsberechtigte Ex-Frauen, nicht für Kinder. Bei unterstützungsberechtigten Kindern gäbe es nur den Kinderfreibetrag!?! Für 2012 lohnt die sich die Aktion für mich ohnehin nicht, da ich in diesem Jahr nur ca. € 700 geschickt habe (war zunächst noch nicht sicher, ob ich tatsächlich der Vater bin – in Kenya weiß man ja nie!). Die Bescheinigung wird ja immer für's vergangene Jahr ausgestellt. Ich werde das aber nochmal mit meinem Steuerberater anläßlich der Einkommensteuererklärung für 2012 (im Sept. 2013) abklären und Dir dann gerne Bescheid geben. Bin sowieso Okt.13 bis März 14 wieder in Kenya und kann dann ggf. die Formalitäten für 2013 erledigen.
    m3pedro